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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument stellt eine Leitlinie für die Gestaltung, den Inhalt und die Struktur von Dienstleistungsverträgen bereit. Es richtet sich an Dienstleistungskäufer und Dienstleister, die in ein Vertragsverhältnis eintreten und nicht unbedingt über eine juristische Ausbildung verfügen. Die in diesem Dokument dargelegte Leitlinie stellt keine Rechtsberatung dar. Dieses Dokument ist anwendbar für: a) Dienstleistungskäufer und Dienstleister, unabhängig vom Typ, Umfang oder der Art der Dienstleistungen; b) Dienstleister, die innerhalb oder außerhalb der Organisation der Dienstleistungskäufer sein dürfen; und c) alle interessierten Parteien, die direkt oder indirekt an einem Beschaffungsprozess beteiligt oder von diesem betroffen sind. Dieses Dokument gilt weder für Dienstleistungsverträge, in deren Rahmen der Dienstleistungskäufer ein Verbraucher ist, noch für Bauaufträge. „Bauaufträge“ sind Verträge, die die Ausführung oder sowohl die Planung als auch die Ausführung eines Bauwerks zum Gegenstand haben, und werden in diesem Dokument nicht behandelt. Verträge, die nur die Gestaltung eines Bauwerks zum Gegenstand haben, werden abgedeckt. „Bauwerk“ bezeichnet das Ergebnis von Hoch- oder Tiefbauarbeiten insgesamt, das allein ausreicht, um eine wirtschaftliche oder technische Funktion zu erfüllen. „Verbraucher“ bezeichnet ein einzelnes Mitglied der Öffentlichkeit, das für Dienstleistungen zu privaten Zwecken zahlt oder diese nutzt. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 159-01-26 AA "Dienstleistungen - Ausschreibungen, Verträge und Leistungsmessung" im DIN-Normenausschuss Dienstleistungen (NADL).