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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Dieses Dokument legt die Anforderungen an Antikollisionseinrichtungen und -systeme fest, die in Turmdrehkranen für den Baubetrieb (wie in EN 14439:2006+A2:2009 definiert) installiert sind, um das Kollisionsrisiko zwischen mehreren Kranen in Betrieb, das Kollisionsrisiko zwischen einem Kran in Betrieb und feststehenden Hindernissen und das Fahren durch gesperrte Bereiche zu verhindern. Sie legt außerdem die Anforderungen an Arbeitsbereichsbegrenzer fest. Antikollisionseinrichtungen und -systeme sowie Arbeitsbereichsbegrenzer in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Dokument sind sicherheitstechnische Komponenten. Dieses Dokument legt die sicherheitstechnischen Kenndaten von und die Anforderungen an Antikollisionseinrichtungen und -systeme, die für den Einbau in Schnellmontage-Turmdrehkrane und in aus Komponenten zusammengesetzte Turmdrehkrane vorgesehen sind, fest. Dazu zählen insbesondere folgende: - Performance Level; - Informationen, die von den am Kran installierten Sensoren zu liefern sind; - Betriebsverhalten, besonders im Fehlerfall, bei Überbrückung und bei einem Kran in Windfreistellung; - (Art der) Kommunikation zwischen den Einrichtungen; - Informationen für den Kranführer und außen am Kran befindliche Anzeigen. Dieses Dokument behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die für Antikollisionseinrichtungen und -systeme, die in Turmdrehkrane eingebaut sind, relevant sind, wenn diese bestimmungsgemäß und unter den vom Hersteller vorgesehenen Bedingungen verwendet werden. Dieses Dokument legt die zutreffenden technischen Maßnahmen fest, mit denen die Risiken, die sich aus den signifikanten Gefährdungen ergeben, beseitigt oder gemindert werden. Dieses Dokument gilt nicht für Antikollisionseinrichtungen und -systeme, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieses Dokuments durch CEN hergestellt worden sind. Dieses Dokument (EN 17076:2020) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 147 "Krane-Sicherheit" erarbeitet, dessen Sekretariat von BSI gehalten wird. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-22-10 AA "Lenkungsausschuss Krane und Hebezeuge" und NA 060-22-10-03 AK "Turmdrehkrane (SpA CEN/TC 147/WG 12 u. SpA ISO/TC 96/SC 7)" im Fachbereich "Krane und Hebezeuge" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von "Krane und Hebezeuge" sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.