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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm ist anwendbar auf Galvanik- und Anodisieranlagen und beschreibt neben Anforderungen der Maschinenrichtlinie auch Verfahren zur Prüfung und Messung dieser Anforderungen, die Kennzeichnung der Maschine und die Mindestanforderungen an Informationen zum Betrieb. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 271 "Oberflächenbehandlungsgeräte - Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 17059:2018. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-09-46 AA "Galvanotechnische Anlagen" im Fachbereich "Allgemeine Lufttechnik" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Galvanikanlagen sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.