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Dieses Dokument legt ein Standardverfahren zur Bestimmung der Partikelanzahlkonzentration in Außenluft im Bereich bis etwa 107 cm-3 für Mittelungszeiten von mindestens 1 min fest. Das Standardverfahren basiert auf einem im Zählmodus betriebenen Kondensationspartikelzähler (Condensation Particle Counter (CPC)), gegebenenfalls mit vorgeschaltetem Verdünnungssystem, falls die Partikelanzahlkonzentration den Bereich des Zählmodus überschreitet. Weiterhin werden Leistungskenngrößen und Mindestanforderungen für geeignete Geräte definiert. Der betrachtete Partikelgrößenbereich reicht von 10 nm bis zu einigen Mikrometern. Dieses Dokument beschreibt Probenahme, Betrieb des Geräts, Datenverarbeitung und QA/QC-Maßnahmen, einschließlich der Kalibrierparameter. Die WHO empfiehlt die Messung von ultrafeinen Partikeln in Außenluft. Als Orientierungshilfe kennzeichnet sie Werte < 1 000 cm-3 (im 24-Stunden-Mittel) als "niedrige" Konzentration sowie Werte > 10 000 cm-3 (im 24-Stunden-Mittel) und 20 000 cm-3 (im 1-Stunden-Mittel) als "hohe" Konzentration. Die Empfehlung zur Messung von ultrafeinen Partikeln an ausgewählten Standorten wird auch Eingang in die europäische Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG finden, die aktuell überarbeitet wird. Dieses Dokument richtet sich an Messgerätehersteller, Umweltbehörden, Forschungsinstitute und Betreiber von Luftgütemessnetzen. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Unterausschuss NA 134-04-02-18 UA "Messen von Partikeln in der Außenluft - Bestimmung der Partikelanzahl" in der VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) - Normenausschuss.
Gegenüber DIN CEN/TS 16976 (DIN SPEC 33974):2016-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 1: Die untere Grenze des Partikelgrößenmessbereichs wurde auf 10 nm gesetzt und ist damit identisch zu MPSS-Messungen (Mobilitäts-Partikelgrößenspektrometer), siehe CEN/TS 17434. In Luftqualitätsmessnetzen, in denen MPSS zur Bestimmung der Partikelanzahlgrößenverteilung eingesetzt werden, darf ein CPC für die Qualitätssicherung der MPSS-Daten eingesetzt werden; b) Abschnitt 3: Der Parameter "Kalibrierfaktor" wurde eingeführt und definiert. Die Begriffe und Definitionen für die verschiedenen Volumenströme wurden überarbeitet und neu angeordnet; c) 5.1.2: Der Aerosoldiffusionstrockner auf Basis von Silicagel wurde ausgeschlossen, da die Diffusionsverluste bei diesem Trocknertyp zu hoch sind; d) 6.2: Koinzidenzkorrektur muss durchgeführt werden. Keine anderen Korrekturfaktoren dürfen angewendet werden, sofern nicht eine Korrektur des analysierten Volumenstroms erforderlich ist; e) 6.3: Alle Prüfungen werden bei nur einer Temperatur durchgeführt (zwischen 20 °C und 30 °C); f) 6.4, Tabelle 1: Die Kriterien für mehrere Leistungskenngrößen wurden geändert, die Leistungskenngröße "Kalibrierfaktor" wurde aufgenommen; g) 6.5: Einige der Prüfverfahren wurden überarbeitet, ein Prüfverfahren für den Kalibrierfaktor wurde zugefügt; h) 7.2: Zwei Verdünnungsfaktoren sind erforderlich: einer zur Absenkung der Konzentration und einer für die Trocknung; i) 7.5: Das Tracergas-Verfahren zur Bestimmung des Verdünnungsfaktors eines Verdünnungssystems wurde ausgeschlossen. Allgemeine Kriterien für Verdünnungssysteme wurden aufgenommen; j) 9.2: Die Prüfung "Bestimmung der unteren Nachweisgrenze (Cut-off)" wurde entfernt, das Verfahren zur "Überprüfung der Anzahlkonzentration" substanziell überarbeitet; k) Der vorherige Anhang C "Datenberichterstattung" wurde entfernt; l) Anhang D: Die Werte für Partikelanzahlkonzentrationen in der Außenluft wurden aktualisiert; m) Anhang E: Ein Beispiel für die Ausführung eines Verdünnungssystems und ein Beispiel zur Berechnung der Unsicherheit des Verdünnungsfaktors wurden zugefügt; n) Anhang G: Der neue Anhang "Koinzidenzkorrektur" wurde zugefügt; o) Anhang H: Der neue Anhang "Ergebnisse eines experimentellen Vergleichs verschiedener CPCs" wurde zugefügt.
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