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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm legt, wenn sie zusammen mit EN ISO 4254-1 und EN 15811 verwendet wird, Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsmaßnahmen für selbstfahrende Geländearbeitsbühnen für Obstplantagearbeiten (WPO) mit einer Arbeitshöhe von maximal 3 m nach 3.1 fest, wobei die vertikale Projektion der Mitte der Bühnenfläche in allen Bühnenkonfigurationen bei der maximalen Fahrgestellneigung, die vom Hersteller festgelegt ist, immer innerhalb der Kippkanten liegt, für das Fahren in der Landwirtschaft, die für Arbeiten auf naturbelassenem gewachsenem und/oder aufgewühltem Gelände konstruiert und dafür vorgesehen sind, mindestens zwei Personen zu Arbeitspositionen in einer Obstplantage zu bewegen, in denen sie Fruchtpflück-, Plenter-, Beschneide-Arbeiten oder andere Arbeiten der Obstplantagenpflege von der Arbeitsbühne aus ausführen. Diese Europäische Norm beschreibt Verfahren zur Beseitigung oder Reduzierung von Gefährdungen, die durch die vorgesehene Verwendung dieser Maschinen im Verlauf von normalem Betrieb und Wartung entstehen, ausgenommen Gefährdungen in Bezug auf Förderbänder und Aufzüge für den Sammelbehälter. Zusätzlich legt die Norm fest, welche Informationen zum sicheren Betrieb (einschließlich Restgefahren) vom Hersteller zur Verfügung zu stellen sind. Unterscheiden sich Anforderungen aus diesem Dokument von denen, die in EN ISO 4254-1 angegeben sind, haben die Anforderungen dieses Dokuments für Maschinen, die nach den Festlegungen aus diesem Dokument ausgelegt und gebaut worden sind, Vorrang vor den Anforderungen von EN ISO 4254-1. Diese Europäische Norm behandelt, zusammen mit EN ISO 4254-1 und EN 15811, alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse (wie in Tabelle 1 aufgelistet) zu WPOs, wenn diese wie vorgesehen verwendet werden und unter Bedingungen von Fehlanwendung, die vom Hersteller vorhersehbar sind. Sie deckt nicht die Gefährdungen ab, die entstehen durch: - Einsatz in explosionsgefährdeter Atmosphäre; - Aufsteigen auf und Absteigen von der Arbeitsbühne bei sich ändernden Höhen; - Umweltaspekte; - Verkehrssicherheit. Diese Europäische Norm gilt nicht für: - fahrbare Hubarbeitsbühnen (MEWP) (siehe EN 280); - Ausleger-MEWP (siehe EN 280); - Hubladebühnen (Ladebordwände) (siehe EN 1756-1 und EN 1756-2); - mastgeführte Kletterbühnen (siehe EN 1495); - Hubtische (siehe EN 1570-1); - Luftfahrt-Bodengeräte (siehe zum Beispiel EN 1915-1 und EN 1915-2); - hebbare Fahrerplätze an Flurförderzeugen (siehe EN ISO 3691-3); - ungeführte Arbeitskörbe, die an Hebezeugen hängen (siehe zum Beispiel EN 1808); - Maschinen, deren Plattformmitte sich außerhalb der Kippkanten befindet. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 144 "Traktoren und land- und forstwirtschaftliche Maschinen" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 16952:2018. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-16-30 "Einzelthemen" der Normengruppe Landtechnik des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der interessierten Kreise waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 16952:2022-07 .