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Norm [AKTUELL]
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Das in DIN EN 16939 beschriebene Verfahren ermöglicht es, Spiramycin, Tylosin und Virginiamycin in Futtermitteln (Futtermittel-Ausgangserzeugnisse hauptsächlich pflanzlichen Ursprungs und Mischfuttermittel) nachzuweisen und zu identifizieren, davon ausgeschlossen sind Mineralfuttermittel und Vormischungen. Die Nachweisgrenze beträgt 2 mg/kg bei Spiramycin, 1 mg/kg bei Tylosin und 1 mg/kg bei Virginiamycin. In einigen Milchaustausch-Futtermitteln kann die Nachweisgrenze bei Virginiamycin leicht über 1 mg/kg liegen.
Die berichteten Nachweisgrenzen werden wahrscheinlich ein wenig überschätzt, sie wurden aber während des Ringversuchs vollständig validiert. In jedem Laboratorium, an jedem Tag der Untersuchung werden aufgestockte Blindwertproben mit 1 mg/kg bei Spiramycin und Virginiamycin sowie mit 0,5 mg/kg bei Tylosin zur Prüfung der unteren Nachweisgrenzen untersucht. Diese unteren Nachweisgrenzen sind erreichbar, sie sollten jedoch zuerst mit einer internen Validierung bestimmt werden.
Das Verfahren sollte als ein qualitatives Screeningverfahren und/oder Post-Screeningverfahren (beispielsweise nach dem mikrobiologischen Plattentest) angewendet werden. Die Nachuntersuchung hinsichtlich des Vorhandenseins der Antibiotika darf durch andere Untersuchungstechniken (LC- und/oder LC-MS-Verfahren) erfolgen. Für Bestätigungszwecke ist die Flüssigchromatographie mit Massenspektrometrie (LC MS) erforderlich.
Die Europäische Norm wurde vom CEN/TC 327 "Futtermittel - Probenahme- und Untersuchungsverfahren" erarbeitet, dessen Sekretariat von NEN (Niederlande) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 057-03-03 AA "Futtermittel" des DIN-Normenausschusses Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL).