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Norm [AKTUELL]
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Diese Europäische Norm (Teil 1) legt Definitionen, Grundsätze und allgemeine Regeln für die Planung, Bemessung und Spezifikationen von Erdarbeiten fest. Sie führt in die anderen Teile der Normenreihe ein, welche gemeinsam mit Teil 1 angewendet werden. Erdarbeiten sind Baumaßnahmen, die darauf abzielen, Erdbauwerke zu schaffen, indem die Geometrie der Erdoberfläche für Bauarbeiten oder andere Aktivitäten geändert wird. Anwendungsgebiete von Erdarbeiten sind im Wesentlichen: Verkehrsinfrastrukturen, Unterbauten für Industrie-, Gewerbe- und Wohngebäude, Wasserbau-, Hochwasserschutz- und Küstenschutzanlagen, Hafenanlagen und Flughafengelände, einschließlich Errichtung von Aufschüttungen im Wasser, Flussdeiche und Meeresdämme zur Landgewinnung, Erd- und Steinschüttdämme, Dämme auf dem Festland aus hydraulisch eingebrachtem Auffüllmaterial, Lärmschutzwälle, Sichtbarrieren und andere nichttragende Erdbauwerke, Aufschüttungen zur Landschaftsgestaltung, Verfüllung von Tagebaugruben und Steinbrüchen, Umschließungsdämme um Absetzteiche. Sie zeichnen sich durch die Notwendigkeit aus, vorhandene natürliche oder wiederaufbereitete Materialien zu verwenden und sie in einer Weise zu handhaben, dass die vorgeschriebenen Eigenschaften erreicht werden. Diese Norm gilt für alle Arten von Erdbauwerken mit Ausnahme von bestimmten Arten von Erdbauwerken, zum Beispiel Gräben und kleine Erdbauwerke, die nach vereinfachten oder besonderen Regeln ausgeführt werden dürfen und für Deiche und Dämme, bei denen spezielle Anforderungen an die Planung und den Bau gestellt werden; diese können über die in dieser Norm festgelegten Regeln hinausgehen. Diese Norm deckt keine Bodenverbesserung unterhalb einer Erdstruktur durch Techniken wie Erdkörper auf punkt- und linienförmigen Traggliedern, Düsenstrahlverfahren, Mischen mit tiefem Boden, senkrechte Dräns oder Schottersäulen ab.