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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Europäische Norm legt die übliche Methodik für und die Anforderungen an die Inspektion von in Gebäuden installierten Klimaanlagen für Raumkühlung und/oder Heizung und/oder Lüftungsanlagen fest, bezogen auf den Energieverbrauch, um die Anforderungen der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (en: Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) zu erfüllen. Die in dieser Europäischen Norm beschriebene Methodik behandelt Probleme des Innenraumklimas, die durch die inspizierten Anlagen auftreten können. Diese Europäische Norm gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 15239:2007-08 , DIN EN 15240:2007-08 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 16798-17:2019-09 .
Gegenüber DIN EN 15239:2007 und DIN EN 15240:2007 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Formatierung nach den neuen Regeln in CEN/TS 16629 [6]; dies beinhaltet den Transfer aller informativen Punkte in den dazugehörigen Technischen Bericht CEN/TR 16798-18; b) Zusammenführen der bisherigen Normen (EN 15239:2007 und EN 15240:2007) in ein Dokument, das sich mit der Inspektion von Lüftungs- und Klimaanlagen befasst. Die allgemeinen Aspekte der Inspektion, die sowohl Lüftung als auch Klimatisierung betreffen, sind in Abschnitt 5 enthalten. Dies schließt die Beschreibung des Verfahrens der Vorinspektion vor der Vor-Ort-Inspektion ein; c) Klärung der Ergebnisse jeder Inspektionsphase (Vorinspektion, Vor-Ort-Inspektions-Methodik, Bericht). Abschnitt 8 enthält Prüflisten von Elementen, die im Prüfbericht enthalten sein müssen; d) Aufnahme von drei Inspektionsstufen (Stufe 1, Stufe 2 und Stufe 3) unter Beachtung der Ergebnisse der konzertierten Aktion, Ergebnisse von Forschungsarbeiten und praktischen Anwendungen. Die am wenigsten anspruchsvolle Stufe (Stufe 1) erfordert keine Messungen und genügt den Anforderungen der umgestalteten EPBD [9]; e) Klärung der Inspektion von Luftfiltern (6.4.2.4); f) Aufnehmen der Hervorhebung einer Empfehlung zur Verbesserung in den Bericht (einschließlich wirtschaftlicher Rechtfertigung).