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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm beschreibt die Sicherheits- und Hygieneanforderungen für die Gestaltung und die Herstellung von Gemüseschneidemaschinen, die transportierbar sind und eine maximale Nennleistung von weniger als 3 kW besitzen. Diese Europäische Norm behandelt Maschinen zum Schneiden, Schreddern, Hacken, Abschaben und Reiben von Nahrungsmitteln, bei denen das Produkt durch die Maschine hindurchgeführt wird. Wie in 3.2.1 beschrieben, handelt es sich bei den Maschinentypen im Anwendungsbereich um Maschinen mit einer feststehenden Kammer und einem rotierenden Messer oder einer rotierenden Schneidscheibe, mit einer rotierenden Trommel und feststehenden Messern oder um Maschinen mit horizontalen hin und her gehenden Schneiden (hauptsächlich zum Schneiden von Kartoffeln). Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Gemüseschneidemaschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingungen von durch den Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen verwendet werden (siehe Abschnitt 4). Diese Europäische Norm behandelt die Gefährdungen, die während Inbetriebnahme, Betrieb, Reinigung, Entfernen von Nahrungsmittelblockierungen, Zuführung, Werkzeugwechsel, Wartung und Außerbetriebsetzung der Maschine auftreten können. Diese Europäische Norm gilt nicht für: Vertikalkutter (siehe EN 12852); Gemüseschälmaschinen (siehe EN 13208); Gemüseschneidevorsätze, die auf Großküchenmaschinen montiert sind (siehe EN 12851); Planetenrühr- und -knetmaschinen (siehe EN 454); Haushaltsgeräte. Diese Europäische Norm gilt nicht für Gemüseschneidemaschinen, die vor ihrer Veröffentlichung als EN hergestellt wurden. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 153 "Nahrungsmittelmaschinen" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 1678:1998+A1:2010. Gegenüber der DIN EN 1678:1998 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) Die Norm ist im Hinblick auf die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geändert und angepasst; b) Aufnahme eines informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-18-04 AA "Großküchenmaschinen" im Fachbereich "Nahrungsmittelmaschinen" des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter interessierter Kreise waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1678:1998-06 .
Gegenüber der DIN EN 1678:1998-06 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) die Norm ist im Hinblick auf die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geändert und angepasst; b) Aufnahme eines informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.