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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm behandelt alle in Abschnitt 4 aufgelisteten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Brückenmaschinen zum Sägen, Sägen und Fräsen oder nur zum Fräsen einschließlich numerischer Steuerungsversionen (NC/CNC) zutreffen, die zum Sägen und Fräsen von Natur- und Kunststein/künstlich hergestelltem Stein nach der Definition in EN 14618:2005 vorgesehen sind, wenn sie bestimmungsgemäß und unter durch den Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen verwendet werden (siehe Abschnitt 4). Diese Europäische Norm legt die entsprechenden technischen Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung der Risiken fest, die von den signifikanten Gefährdungen ausgehen. Diese Europäische Norm behandelt die vorhersehbare Lebensdauer der Maschine einschließlich der Phasen des Transports, des Zusammenbaus, der Zerlegung, der Stilllegung und der Verschrottung. Diese Europäische Norm gilt auch für Maschinen mit mechanischer, Druckluft-, Hydraulik- oder Vakuum-Werkstückeinspannung, automatischem Werkzeugwechsel, Transportsystem zum Einsetzen und zur Entnahme, kippbarer und/oder drehbarer Kopfachse, rotierendem(n) Werkstück-Bearbeitungstisch(en), kippbarem(n) Bearbeitungstisch(en) beim Einsetzen, Dreheinheit, Hinterschnitt-Einstecheinheit und Achsen, die nach einem NC-Arbeitsprogramm arbeiten. Diese Europäische Norm gilt nicht für Maschinen, die für den Betrieb in potenziell explosionsgefährdeten Atmosphären vorgesehen sind, den Betrieb unter schwierigen Umweltbedingungen (zum Beispiel extreme Temperaturen, Korrosionsumgebung) und Maschinen, die für den Betrieb im Freien vorgesehen sind. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 151 "Bau- und Baustoffmaschinen - Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 16564:2014. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-13-11 AA "Natursteinmaschinen" im Fachbereich "Bau- und Baustoffmaschinen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Natursteinmaschinen sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 16564:2021-01 .