Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Europäische Norm gilt nur für Gleitschirmgurtzeuge. Das Befestigungssystem zwischen Gurtzeug und Gleitschirm ist nicht Bestandteil dieser Norm. Diese Norm legt sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren fest. Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Dieses Dokument (EN 1651:2018) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 136 "Sport-, Spielplatz- und andere Freizeitanlagen und -geräte" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 112-03-11 AA "Gleitschirme" im DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport). Sofern die Norm vom Ausschuss für Produktsicherheit ermittelt und deren Fundstelle von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben worden ist, wird bei Gurtzeugen für das Gleitschirmfliegen, die nach dieser Norm hergestellt werden, vermutet, dass sie den betreffenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit von Personen genügen. Gleitschirme unterliegen in vollem Umfang dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und den zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsverordnungen. Die Erfüllung der Lufttüchtigkeitsforderungen ist nach der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV), § 11, nachzuweisen. Die anzuwendenden Lufttüchtigkeitsforderungen sind in der 2. DV LuftGerPV im § 1 unter Nummer 7. Luftsportgeräte aufgeführt. Das vorliegende Normenwerk soll flankierend zu den Bauvorschriften praxisgerechte Anweisungen für die Umsetzung der Bauvorschriften geben.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1651:1999-11 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 1651:2022-02 .
Gegenüber DIN EN 1651:1999-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Normative Verweisungen aktualisiert; b) Abschnitt 3 "Begriffe" um relevante Begriffe erweitert; c) in 4.2 "Festigkeitsanforderungen" die jeweiligen Lastfälle benannt und erweitert; d) in 5.2 "Festigkeitsprüfungen" die Elemente spezifischer dargestellt; e) in 5.3 "Vertikale Aufprallprüfung" entsprechend der jeweiligen Lastfälle die Durchführungen spezifiziert; f) Anforderungen und Prüfverfahren für Aufprallschutz aufgenommen; g) Anforderungen und Prüfverfahren für bestimmte Rettungsfallschirmsysteme aufgenommen; h) redaktionell überarbeitet.