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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument gibt eine Anleitung zur Charakterisierung der Hydromorphologie von Übergangs- und Küstengewässern. Hauptziel ist es, die Vergleichbarkeit von hydromorphologischen Untersuchungsmethoden, der Datenaufbereitung sowie der Interpretation und Präsentation von Ergebnissen zu verbessern.
Übergangsgewässer (zum Beispiel Ästuare, Fjorde, einige Lagunen) sind in allgemeiner Hinsicht weder gänzlich offene Küstensysteme noch in sich geschlossene oder fließende Süßwassergebiete. Ihre Abgrenzungen können durch hydromorphologische Eigenschaften und Diskontinuitäten, durch den Salzgehalt oder jede weitere hydrographische Eigenschaft (zum Beispiel Wassertiefe und Gezeitenregime) definiert sein.
Der Begriff "Küstengewässer" ist bereits für verschiedene rechtliche und politische Zwecke definiert worden, in dieser hydromorphologischen Norm dagegen werden Küstengewässer als Gewässer definiert, die durch Küsteneigenschaften charakterisiert sind und von Küstenprozessen beeinflusst werden.
Diese Europäische Norm dient zur: a) Unterstützung von Umwelt- und Naturschutzbehörden bei der Erfüllung der Anforderungen an die Überwachung nach WRRL und MSRL; b) Erstellung geeigneten Datenmaterials für die Überwachungs- und Berichtspflicht der Natura-2000-Gebiete nach der Habitat-Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie; c) Bereitstellung von Informationen zur Unterstützung anderer Umweltberichtspflichten (zum Beispiel im Zusammenhang mit Biodiversitäts oder Umweltverträglichkeitsprüfungen); d) Unterstützung bei Vorhaben der Bewirtschaftung und Renaturierung. Diese Europäische Norm: a) definiert den Begriff "Hydromorphologie" sowie andere Fachbegriffe, die sich auf die physikalischen Eigenschaften von Übergangs- und Küstengewässern und deren hydrologisches Regime beziehen; b) listet die wichtigsten Eigenschaften und Prozesse von Übergangs- und Küstengewässern auf, die als Bestandteil einer hydromorphologischen Untersuchung beschrieben werden sollten und die zur Bestimmung des hydromorphologischen Zustands dienen können; c) identifiziert und definiert die Hauptbelastungen, die europäische Übergangs- und Küstengewässer beeinträchtigen; d) gibt eine Anleitung zu Vorgehensweisen bei der Erhebung und der Darstellung hydromorphologischer Daten in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und dem voraussichtlichen Nutzen der Beurteilung; e) liefert eine Anleitung zur Qualitätssicherung von Daten.
Diese Europäische Norm beschäftigt sich weder mit biologischen Bewertungen von Übergangs- und Küstengewässern, wie dem Vorkommen oder dem Fehlen einzelner Arten oder der Zusammensetzung von Lebensgemeinschaften, noch versucht sie, bestimmte hydromorphologische Eigenschaften mit den dazugehörigen Lebensgemeinschaften zu verknüpfen. Von Bedeutung ist sie jedoch, wo Pflanzen oder andere Organismen signifikante Strukturelemente des Habitats bilden (zum Beispiel Salzwiesen, biogene Riffe).
Die Hydromorphologie von Übergangs- und Küstengewässern ist eine der Grundeigenschaften mariner und küstennaher Ökosysteme, die die Anwesenheit der Tier- und Pflanzenwelt steuern. Die Hydromorphologie ist das Ergebnis der Wechselwirkung zwischen den Strukturen der Systeme und ihrer Funktionsweisen. Die Struktur umfasst die Geologie des Meeresbodens, Sedimenteigenschaften, Morphologie und Gewässertiefe, während die Funktionsweise die Hydrodynamik, Sedimentdynamik und morphodynamische Prozesse beinhaltet. Während der letzten Jahrtausende haben menschliche Entwicklungen in Übergangs- und Küstengewässern in ganz Europa erhebliche Veränderungen in den hydromorphologischen Eigenschaften und der ökologischen Funktionsweise zahlreicher Gewässer verursacht. Es ist wichtig, hydromorphologische Veränderungen bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) zu berücksichtigen. Außerdem ist es im Rahmen der Habitat-Richtlinie notwendig, bestimmte "Eigenschaften" in einem günstigen Zustand zu erhalten, was ebenfalls dazu geführt hat, einen Schwerpunkt auf hydromorphologische Beurteilungen zu legen.
Es ist zu beachten, dass in dieser Norm der Ausdruck "Beurteilung" als weitgefasster Begriff verwendet wird, der sich auf eine allgemeine Beschreibung von Eigenschaften und der Belastungen, die sich auf diese auswirken, bezieht. Er wird nicht verwendet, um die Bewertung bestimmter Qualitäts- oder Wertstufen anzudeuten, weder in Beziehung zum Zustand nach WRRL, MSRL noch in einem allgemeineren Sinn.
Die vorbereitenden Arbeiten wurden von der Arbeitsgruppe "Biologische Verfahren" (WG 2) des CEN/TC 230 durchgeführt, deren Federführung beim BSI (Sekretariat: Vereinigtes Königreich) lag. Für Deutschland war der NA 119-01-03-05-06 AK "Biologisch-ökologische Gewässeruntersuchung" des NA 119-01-03 AA "Wasseruntersuchung" im Normenausschuss Wasserwesen (NAW) an der Bearbeitung beteiligt.