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Norm [AKTUELL]
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Diese Europäische Norm gilt für automatische Probenahmegeräte für Wasser und Abwasser. Sie enthält allgemeine Anforderungen, Leistungsanforderungen und Verfahrensweisen für die Konformitätsprüfung von Probenahmegeräten. Probenahmegeräte, die anhand der Tests nachweislich die festgelegten Anforderungen einhalten, werden als gebrauchstauglich angesehen.
Diese Europäische Norm deckt jedoch nicht die Installation und den laufenden Betrieb von Probenahmegeräten ab.
Die Anforderungen dieser Europäischen Norm sind messtechnikunabhängig und sind auf alle automatischen Probenahmegeräte anwendbar.
Geräte zum Wassermonitoring werden häufig für die Überwachung der Übereinstimmung mit nationalen und europäischen Verordnungen verwendet. Diese Europäische Norm unterstützt die Anforderungen der folgenden EU Richtlinien: - Industrieemissionsrichtlinie (2010/75/EU); - Kommunale Abwasserrichtlinie (91/271/EWG und 98/15/EG); - Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG); - Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (2008/56/EG).
Diese Europäische Norm legt Anforderungen für die Konformitätsprüfung von automatischen Probenahmegeräten für Wasser und Abwasser fest, die: - für die Probenahme von Wasser und Abwasser aus drucklosen (das heißt nach oben offen) Gerinnen oder Becken bestimmt sind; - für die Probenahme über einen längeren Zeitraum zum Sammeln von Einzelproben oder Mischproben beruhend auf der zeit-, ereignis- oder durchflussproportionalen Probenahme bestimmt sind.
Es werden spezifische Anforderungen zur Probenintegrität für Probenahmegeräte festgelegt, die zum Sammeln von Proben an der Ablauf- oder der Zulaufstelle verwendet werden, um die Leistung von Abwasserbehandlungsanlagen zu überwachen, wie in der Kommunalen Abwasserrichtlinie (91/271/EWG) gefordert. Probenahmegeräte, die für industrielle Zwecke verwendet werden, brauchen nicht im Hinblick auf diese spezifischen Anforderungen zur Probenintegrität beurteilt werden.
Der normative Anhang A "Auswertung der Daten aus der Konformitätsprüfung" enthält Beispiele zur Messabweichung des Probenvolumens, zur Fließgeschwindigkeit in der Probenleitung, zur Auswertung der Ergebnisse für Datensätze, Zwischenberechnungen und Varianzanalysen, zum Probenahmezeitfehler und zu den Einflüssen der Umgebungstemperatur.
Anhang B enthält ein Beispiel zum Nachweis der Probenintegrität bei Probenahmegeräten für die Probenahme nach der Kommunalen Abwasserrichtlinie.
Anhang C stellt ein Beispielformular für einen Bericht dar.