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Norm [AKTUELL]
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Diese Europäische Norm beschreibt die allgemeinen Anforderungen an Rückschlagklappen, die zur explosionstechnischen Entkopplung verwendet werden. Bei einer Rückschlagklappe zur explosionstechnischen Entkopplung handelt es sich um ein Schutzsystem, das verhindert, dass sich eine Explosion über Verbindungsrohre oder -kanäle in andere Teile der Apparatur oder Anlagenbereiche ausbreitet. Eine Rückschlagklappe zur explosionstechnischen Entkopplung kann die Ausbreitung einer Explosion nur dann stoppen, wenn diese in Gegenrichtung zum üblichen Prozessstrom erfolgt. Sie verhindert nicht die Ausbreitung von Explosionen in Richtung des üblichen Prozessstroms. Diese Europäische Norm legt Verfahren für die Bewertung der Wirksamkeit von Rückschlagklappen zur explosionstechnischen Entkopplung fest. Diese Europäische Norm gilt nur für die Verwendung von Rückschlagklappen zur explosionstechnischen Entkopplung, die zur Vermeidung der Ausbreitung von Explosionen aus einem Behälter bestimmt sind, in dem es infolge der Zündung von Staub-Luft-Gemischen zu Explosionen kommen kann, die sich über Verbindungsrohre oder -leitungen in andere Teile der Anlage ausbreiten können. Diese Norm deckt die Trennung beziehungsweise Entkopplung von Behältern ab, die durch Verwendung explosionsfester Geräte sowie Druckentlastung (einschließlich flammenloser Druckentlastung) oder Explosionsunterdrückung geschützt werden. Diese Norm geht von der Annahme aus, dass die Explosion ihren Ausgang in einem Behälter und nicht in einer Leitung nimmt. Rückschlagklappen zur explosionstechnischen Entkopplung sind nicht dafür vorgesehen, die Übertragung von Bränden oder brennendem Staub zu vermeiden, die beziehungsweise der im üblichen Prozessstrom transportiert wird beziehungsweise werden. Dies muss bei Risikobeurteilungen berücksichtigt werden. Diese Europäische Norm gilt nur für Staubexplosionen (Deflagration) von chemisch stabilen Stoffen und deren Gemischen. Diese Europäische Norm gilt nicht für Explosionen von nachfolgend aufgelisteten Stoffen oder von Gemischen, die derartige Stoffe enthalten: i) Gase, Dämpfe und hybride Gemische; ii) chemisch instabile Stoffe; iii) Explosivstoffe; iv) pyrotechnische Materialien.