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Norm [AKTUELL]
Diese Norm ist Bestandteil des DVGW Regelwerks.
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Diese Europäische Norm legt die Merkmale und Leistungsanforderungen für Schlauchleitungen fest, die aus Schläuchen mit und ohne Einlage entsprechend EN 16436-1 hergestellt und unter den gleichen Bedingungen verwendet werden. Alle Anschlussverbindungen werden im Anhang B aufgelistet. Diese Europäische Norm legt ausschließlich bestimmte Anschlussverbindungen fest, die nicht in anderen Normen (zum Beispiel EN 16129) festgelegt sind. Die Verwendung der Schlauchleitungen im häuslichen Bereich wird durch die Technischen Regeln Flüssiggas (TRF) geregelt. Die Verwendung im Freizeitbereich (Camping, Freizeitfahrzeuge, Boote) regeln die DVGW-Arbeitsblätter G 607 "Flüssiggas-Anlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h zu Wohnzwecken in Straßenfahrzeugen und in Wohneinheiten zur vorübergehenden Nutzung - Betrieb und Prüfung", G 608 "Kleine Wasserfahrzeuge - Betrieb und Prüfung der Flüssiggasanlage" und G 612 "Betrieb von ortsveränderlichen Flüssiggasanlagen im Freizeitbereich zur Verwendung im Freien". Im gewerblichen Bereich ist die berufsgenossenschaftliche Vorschrift "Verwendung von Flüssiggas" (DGUV Vorschrift 79) anzuwenden.
Dieses Dokument ersetzt DIN 4815-2:2010-12 .
Gegenüber DIN 4815-2:2010-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Begriffe hinzugefügt; b) der Schlauch muss DIN EN 16436-1 entsprechen; c) Anforderungen an die Schlauchleitung wurden überarbeitet; d) Prüfungen der Schlauchleitungen wurden überarbeitet und in Anhang C zusammengefasst; e) Schlauchanschlüsse wurden den europäischen Gegebenheiten angepasst; f) Anforderungen Bausätze mit Schlauchschellen zugelassen; g) Baumusterprüfung und Werkseigene Produktionskontrolle wurden gestrichen; h) die Kennzeichnung wurde erweitert; i) Anforderungen an die Verpackung wurden hinzugefügt; j) Anforderungen an die Anleitungen wurden hinzugefügt; k) Erläuterungen zur NDAV wurden gestrichen; l) Anhang A, "Nationale Gegebenheiten", zur Kennzeichnung des Verfallsdatums und der Verwendung von Schlauchschellen, wurde hinzugefügt; m) Anhang B, "Bauarten und Abmessungen von Kupplungen und Schlauchtüllen", wurde hinzugefügt.