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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 19 "Gasförmige und flüssige Kraft- und Brennstoffe, Schmierstoffe und verwandte Produkte mit mineralölstämmiger, synthetischer oder biologischer Herkunft" erarbeitet, dessen Sekretariat vom NEN (Niederlande) gehalten wird.
Das zuständige nationale Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-06-31 AA "Anforderungen an Flüssiggase" im Fachausschuss Mineralöl- und Brennstoffnormung (FAM) des Normenausschusses Materialprüfung (NMP) im DIN.
Diese Europäische Norm legt ein Bestimmungsverfahren für gelöste Rückstände, auch Abdampfrückstand genannt, in Flüssiggas (LPG) fest, und zwar durch Gaschromatographie im Bereich von (10 bis 600) mg/kg (ppm Masse).
Dieses Prüfverfahren bestimmt quantitativ lösliche organische Verbindungen (Kohlenwasserstoffe), manchmal "Abdampfrückstand" genannt, die in Flüssiggas vorhanden sein können und erheblich weniger flüchtig sind als das LPG-Produkt, das heißt mit einem Siedepunkt zwischen 174 °C und 522 °C (C10 bis C40). Noch höher siedende Verbindungen oder Stoffe, die permanent auf der chromatographischen Säule haften bleiben, werden nicht erfasst.