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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieses Dokument ist Fachgrundnorm für Einrichtungen und Anforderung zur Aufgleisung havarierter Schienenfahrzeuge. Die Fahrzeuge sind so auszulegen, dass Aufgleisungs- und Bergungsarbeiten nach einer Entgleisung oder einem Unfall sicher durchgeführt werden können, ohne Personen während der Anhebe- und Abstützvorgänge unnötig zu gefährden. Für Schienenfahrzeuge im interoperablen europäischen Bahnsystem ist es erforderlich, gemeinsame Anforderungen in Bezug auf Abstütz- und Anhebevorgänge, Hebezeughüllräume und Anhebeausrüstungen festzulegen. Folgende absehbare Faktoren können die Aufgleisungs- oder Bergungsvorgänge beeinflussen: Endgültige Lage des Fahrzeugs in Bezug auf das Gleis; Gewichtsverlagerung aufgrund nachträglicher Fahrzeugbewegung (Neigung oder Kippung); Fahrzeugladung, mögliche Überladung oder ungleichmäßige Beladung; Bewegung oder Verschiebung der Ladung; Eingrabung in den Boden; Einsinken der Hebegeräte (weicher Boden); Verwindung/Beschädigung tragender Teile; Rucken oder Verspringen der Hebegeräte. Die Mehrzahl dieser Faktoren kann weder im Voraus noch während eines Bergungsvorgangs bestimmt werden. Daher können in dieser Norm keine genauen Anforderungen festgelegt werden. Aus diesem Grund werden entsprechende Auslegungsszenarien verwendet. Die sich daraus ergebenden Anforderungen gelten in Verbindung mit der Tatsache, dass die Aufgleisungs- oder Bergungsarbeiten von Fachkräften unter Nutzung der vorgeschriebenen Dokumentation durchgeführt werden, als ausreichend, um sicherzustellen, dass die Gesamtziele erfüllt werden. Diese Norm gilt für sämtliche Schienenfahrzeuge, die unter der Interoperabilitätsrichtlinie unter Berücksichtigung der in Anhang E zur Anwendung dieser Norm angegebenen Empfehlungen (Übergangsregelung) betrieben werden. Folgende Fahrzeugtypen werden für die Anwendung dieser Norm ausgeschlossen: U-Bahnen, Straßenbahnen und andere leichte Nahverkehrsfahrzeuge; Fahrzeuge für den Einsatz im lokalen, städtischen und stadtnahen Personenverkehr auf Bahnstrecken, die vom Rest des Eisenbahnnetzes funktional abgetrennt sind; Fahrzeuge, die ausnahmslos auf privaten Eisenbahnnetzen für Güterabwicklungen des Eigners eingesetzt werden; Fahrzeuge, die strikt lokalen, historischen oder touristischen Einsatzzwecken vorbehalten sind. Gleisbaumaschinen zählen nur zum Anwendungsbereich dieser Norm, wenn sie selbst angetrieben sind oder abgeschleppt werden, also im Fahrbetrieb konfiguriert sind. Die Anforderungen können jedoch ebenfalls für andere Anwendungsfälle unter ähnlichen betrieblichen Bedingungen als geeignet angesehen werden. Die Norm bestimmt die zu befolgenden Grundlagen und Verfahren, um geeignete Abläufe für das Aufgleisen und Bergen von Schienenfahrzeugen zu erreichen und die Auslegung anhand der einschlägigen Leistungs- und Sicherheitsanforderungen zu bewerten. Als Schnittstelle zwischen der Aufgleisungs- und Bergungsausrüstung und der Fahrzeugstruktur wird die Schnittstelle zwischen den Kontaktflächen des Hebers oder der Kontaktflächen der Hebepratze betrachtet. Die Festigkeitseigenschaften an die Fahrzeugstruktur sind in EN 12663-1 und EN 12663-2 festgelegt. Außer zur Normenreihe EN 12663 bestehen Bezüge zur EN 13155, EN 15663, Normenreihe EN 15877 als auch zur EN 22768-1. Dieses Dokument wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europäische Kommission und die Europäische Freihandelszone dem CEN erteilt haben, und unterstützt grundlegende Anforderungen der EU-Richtlinie 2008/57/EG.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 16404:2016-05 .
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