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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Europäische Norm enthält Festlegungen hinsichtlich der Leistungsmerkmale von ebenem und gekrümmtem Brettsperrholz (X Lam) für tragende Zwecke mit und ohne Universal-Keilzinkenverbindungen zur Herstellung von Elementen für tragende Zwecke, die im Hochbau und im Brückenbau zu verwenden sind. Diese Europäische Norm gilt für Brettsperrholz, - das in der Nutzungsklasse 1 oder 2 nach EN 1995-1-1 angewendet wird; - das aus Nadelholzarten oder aus Pappel besteht, die in Abschnitt 5.1.5 dieser Norm aufgeführt sind; - das aus mindestens drei rechtwinklig zueinander verklebten Lagen (mindestens zwei Lagen sind Brettlagen) besteht; - bei dem je nach Anzahl der Lagen aneinander grenzende Lagen parallel zur Faser verklebt werden dürfen; - das aus Lagen aus Vollholz (Bretter oder Bohlen, im weiteren als Bretter bezeichnet) besteht, das entsprechend EN 14081-1 nach Festigkeit sortiert ist; - das aus Brettlagen mit Dicken von 6 mm bis (einschließlich) 60 mm besteht, wobei die in dieser Europäischen Norm angegebenen Anforderungen an den Aufbau zu berücksichtigen sind; - das aus Brettlagen mit oder ohne Schmalseitenverklebungen mit einem Abstand zwischen aneinander grenzenden Lamellen von weniger als 6 mm besteht; - das Lagen aus Holzwerkstoffen aus den in dieser Europäischen Norm festgelegten Holzwerkstoffen für tragende Zwecke enthalten darf und das die Anforderungen an die Nutzungsklassen 2 oder 3 nach EN 1995-11 erfüllt, das zwischen den einzelnen Elementen keine Verbindungen für tragende Zwecke und Dicken von 6 mm bis (einschließlich) 45 mm hat; - das mit Klebstoffen verklebt ist, die den in dieser Europäischen Norm angegebenen Anforderungen entsprechen; - das Gesamtdicken bis 500 mm hat; - das nicht aus gebrauchtem Vollholz oder aus Holzwerkstoffen besteht, die gebrauchtes Vollholz enthalten. Diese Europäische Norm gilt auch für Brettsperrholz mit Universal-Keilzinkenverbindungen, das - aus Brettsperrholzstücken mit gleichem Querschnitt und Aufbau besteht; - aus Brettsperrholzstücken mit Querschnittsdicken von 51 mm bis (einschließlich) 345 mm besteht, wobei die Mindestdicken der äußersten Lagen mindestens 17 mm betragen; - aus Brettsperrholzstücken besteht, die ausschließlich Brettlagen enthalten; - aus ebenen Brettsperrholzstücken besteht, die so miteinander verbunden sind, dass zwischen den verbundenen Lagen keine regelmäßige Änderung der Faserrichtung auftritt; - Keilzinkenverbindungen mit einer Keilzinkenlänge von mindestens 45 mm enthält, wobei die Keilzinken an den beiden Schmalseiten der Komponenten sichtbar sind. Diese Europäische Norm gilt für Brettsperrholz, das gegen biologischen Befall behandelt wurde. Mit Feuerschutzmittel behandeltes Brettsperrholz ist nicht Gegenstand dieser Norm. In dieser Europäischen Norm werden auch Mindestanforderungen an die Fertigung und Verfahren zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP) festgelegt. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 005-04-01 AA "Holzbau" (Spiegelausschuss von CEN/TC 124, CEN/TC 250/SC 5, ISO/TC 165) im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau).
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 16351:2021-06 .