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Neben Nährstoffen und organischer Substanz können bei der Düngung auch Schwermetalle und organische Schadstoffe in den Boden eingetragen werden. Um diese Risiken so gering wie möglich zu halten, haben die Anforderungen an die Produktqualität und Produktsicherheit von Düngemitteln deutlich zugenommen. Die Kontrolle der Schwermetallgehalte (Risikoaspekt) wird zukünftig nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch innerhalb des europäischen Marktes einen Schwerpunkt der Anforderungen und amtlichen Kontrollen von Düngemitteln bilden und damit einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Verbraucherschutz leisten. Grundlage vergleichbarer Kontrollen sind validierte Analysenverfahren. Die Europäischen Normen EN 16318 und EN 16319 wurden im Rahmen des Mandats M/418 erstellt, das die Europäische Kommission und die Europäische Freihandelszone dem CEN erteilt haben. EN 16318 enthält zwei Verfahren zur Bestimmung des Gehalts an löslichem sechswertigem Chrom (Chromat) in Düngemitteln. Verfahren A legt die Bestimmung von Chromat nach Extraktion mit Wasser durch Photometrie fest. Dieses Verfahren ist anwendbar für die Bestimmung von Chrom(VI)-Massenanteilen von mehr als 1 mg/kg in Feststoffen. Verfahren B legt die Bestimmung von Chromat durch alkalischen Aufschluss und Ionenchromatographie mit spektrometrischer Detektion fest. Dieses Verfahren ist anwendbar für die Bestimmung von Chrom(VI)-Massenanteilen von mehr als 0,1 mg/kg in Feststoffen. Bei Vorliegen reduzierender oder oxidierender Düngemittelproben kann der Chrom(VI)-Gehalt nicht zuverlässig ermittelt werden. Dies führte dazu, dass in mehreren Ringversuchen unter Verwendung unterschiedlicher Proben kein Nachweis von Chrom(VI) erfolgen konnte. Es wurde daher von CEN/TC 260 beschlossen, die statistischen Daten eines von der Fachgruppe "Düngemittel" des Verbandes landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten (VDLUFA) durchgeführten Ringversuchs in einen informativen Anhang A aufzunehmen. Gleichzeitig wurden weitere Analysen mit Verfahren B unter Verwendung aufgestockter Proben durchgeführt, deren Ergebnisse in einen informativen Anhang B aufgenommen wurden. EN 16319 enthält ein Verfahren zur Bestimmung von Cadmium, Chrom, Blei und Nickel in Düngemitteln mit Atomemissionsspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-AES) nach Königswasseraufschluss. Die Bestimmungsgrenzen sind sowohl von der Probenmatrix als auch vom eingesetzten Gerät abhängig, werden jedoch etwa bei 0,3 mg/kg für Cd und 1 mg/kg für Cr, Ni und Pb erwartet. Das Verfahren wurde in Ringversuchen auf europäischer Ebene unter Beteiligung von 19 Laboratorien validiert. Die statistischen Ergebnisse sind im informativen Anhang A angegeben. Den Anforderungen des Mandats M/418 folgend waren die Verfahren zunächst als Technische Spezifikationen herausgegeben worden. Nach entsprechender Beschlussfassung des CEN/TC 260 wurden die Technischen Spezifikationen im Rahmen des Einstufigen Annahmeverfahrens (UAP) als Europäische Normen übernommen. Die Dokumente wurden im CEN/TC 260 "Düngemittel und Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel" (Sekretariat: DIN, Deutschland) unter intensiver deutscher Beteiligung, vor allem aber mit fachlicher Unterstützung des VDLUFA, erarbeitet. Die nationale Spiegelung erfolgte im Arbeitsausschuss NA 057-03-02 AA "Düngemittel" des NAL.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 16318:2016-07 .
Gegenüber DIN CEN/TS 16318 (DIN SPEC 10788):2012-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Technische Spezifikation in den Status einer Europäischen Norm übernommen; b) Verweisung auf Anhang A zu den Ergebnissen durchgeführter Ringversuche zur Präzision von Verfahren A in Abschnitt 7 eingefügt; c) statistische Ergebnisse eines Ringversuchs, der durch die VDLUFA-Fachgruppe "Düngemittel" durchgeführt worden ist, in Anhang A (informativ) aufgenommen; d) Ergebnisse einer Validierungsstudie mit aufgestockten Wasserproben in Anhang B (informativ) aufgenommen; e) redaktionell überarbeitet.