Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Diese Europäische Norm legt die Sicherheits-, Auslegungs-, Konstruktions- und Leistungsanforderungen sowie die Prüfung von automatischen Abblaseventilen für Brenner und Brennstoffgeräte für einen oder mehrere gasförmige Brennstoffe, nachstehend als „Ventile“ bezeichnet, fest. Sie gilt für Ventile mit einem angegebenen höchsten Eingangsdruck bis einschließlich 500 kPa und mit Anschlussnennweiten bis einschließlich DN 100. Dieses Dokument gilt für: - elektrisch betätigte Ventile; - Ventile, die durch Steuermedien betätigt werden, wenn die Steuerventile für diese Medien elektrisch betätigt werden; aber nicht für externe elektrische Elemente, die das Steuersignal oder die Antriebsenergie schalten; - Ventile mit Meldeschaltern für die offene Stellung. Das Dokument (EN 16304:2022) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 58 „Sicherheits- und Regeleinrichtungen für Brenner und Brennstoffgeräte für gasförmige oder flüssige Brennstoffe“ erarbeitet, dessen Sekretariat von BSI (Vereinigtes Königreich) gehalten wird. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Gemeinschaftsarbeitsausschuss NA 041-03-10 GA „Gemeinschaftsarbeitsausschuss NHRS/NAA/NAGas: Sicherheits- und Regeleinrichtungen für wärmeerzeugende Geräte und Anlagen sowie für die Gasversorgung (SpA CEN/TC 58, WG 11, WG 13, WG 15 und ISO/TC 161, WG 3, WG 4, WG 5)“ im DIN-Normenausschuss Heiz- und Raumlufttechnik sowie deren Sicherheit (NHRS).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 16304:2013-05 .
Gegenüber DIN EN 16304:2013-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassung an EN 13611:2019; b) Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2014/68/EU wurden nicht übernommen; c) Begriffe wurden an EN 13611:2019 angepasst; d) Verweisung auf EN 437 entfernt; e) Abschnitt "Elektrische Bauteile - Messfühler" gilt nicht; f) Abschnitt "Schutz gegen interne Fehler im Hinblick auf die Funktionssicherheit" gilt nicht; g) Informationen über die Lebensdauer für die sichere Funktion (Auslegungslebensdauer) in der Betriebsanleitung hinzugefügt.