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Dieses Dokument (EN 16276:2013) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 169 "Licht und Beleuchtung" erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird. Die Richtlinie 2004/54/EC des Europäischen Parlaments vom 29. April 2004 beabsichtigt, durch Verhinderung von kritischen Ereignissen, welche das menschliche Leben gefährden, ein Minimum an Sicherheit für Verkehrsteilnehmer in Tunneln im Transeuropäischen Netz zu gewährleisten. Hinsichtlich der Beleuchtung werden zwei wichtige Beleuchtungssituationen unterschieden: die Tunnelbeleuchtung und die Sicherheitsbeleuchtung. Die Tunnelbeleuchtung ist so ausgelegt, dass für Kraftfahrer geeignete Sehbedingungen bei Tag und Nacht in der Einsichtstrecke sowie in der Innenstrecke sichergestellt sind. Die Sicherheitsbeleuchtung wird in zwei Arten unterteilt: Notbeleuchtung und Evakuierungsbeleuchtung. Die Notbeleuchtung stellt ein Minimum an Sichtbedingungen sicher, so dass Benutzer des Tunnels im Falle eines Ausfalls der Netzstromversorgung den Tunnel in ihren Kraftfahrzeugen verlassen können. Die Evakuierungsbeleuchtung stellt eine visuelle Führung der Tunnelbenutzer, die den Tunnel im Ereignisfall, wie zum Beispiel bei Feuer, zu Fuß verlassen müssen, sicher. Die Evakuierungsbeleuchtung umfasst Orientierungsleuchten, die Beleuchtung des Notausganges und Markierungsleuchten als auch die Sicherheitsbeleuchtung der Evakuierungswege. Diese Norm legt Anforderungen fest an die Evakuierungsbeleuchtung in Straßentunneln, welche länger als 500 m sind und einen DTV (Jährlicher Durchschnitt täglicher Verkehr) von mehr als 500 Fahrzeugen aufweisen, um eine sichere Evakuierung von Fahrzeuginsassen in Ereignisfällen, wie zum Beispiel Feuer, zu ermöglichen. Sie befasst sich mit den Grundbelangen der Evakuierungsbeleuchtung für Evakuierungswege, Notausgänge und Querschläge; darüber hinaus gibt sie auch praktische Hilfestellung in Hinblick auf Installation und Unterhaltung der Evakuierungsbeleuchtung in Straßentunneln. Es ist vorgesehen, die Norm in Verbindung mit der CEN/CR 14380:2003 oder mit einschlägigen nationalen Normen für die Beleuchtung in Straßentunneln zu verwenden. Die Empfehlungen dürfen auch für Tunnel bis zu einer Länge von 500 m angewendet werden, besonders bei Gegebenheiten wie hohes Verkehrsaufkommen, scharfe Krümmungen oder Gefällstrecken. Es werden Angaben zu Beleuchtungsniveaus und zu allgemeinen Bestimmungen für die Installation der Evakuierungsbeleuchtung gemacht. Diese basieren auf Erfahrungen, welche im Störfall und besonders bei Feuer als notwendig erachtet werden, um die Sicherheit von Personen, die durch den Straßentunnel fahren, sicherzustellen. Da es aber verschiedene Arten von Tunneln gibt, die sich sowohl in der Bauart als auch den Verkehrsverhältnissen unterscheiden können, und verschiedene Arten von Störfällen vorkommen können, sollte diese Norm als eine Liste von minimalen Vorschriften für die Evakuierungsbeleuchtung in Straßentunneln betrachtet werden, welche durch eine spezifische Risikoanalyse für den bestimmten Tunnel zu vervollständigen ist. Die Ausführung der Kennzeichen und der Sicherheitszeichen ist nicht Teil dieser Norm.