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Norm [AKTUELL]
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Diese Europäische Norm legt die Begriffe und Anforderungen, die Mittel der Kategorisierung, Prüfverfahren, Mindestanforderungen an die Kennzeichnung und die Gebrauchsanweisung fest, die sich auf Anzündmittel (mit Ausnahme von Anzündmitteln für pyrotechnische Gegenstände für Fahrzeuge) der folgenden Gegenstandstypen beziehen: - Anzünder; - Bestandteile von pyrotechnischen Anzündketten; - pyrotechnische Anzündschnüre und -litzen; - Anzündverzögerungsmittel (-schnüre); - Anzünder für Anzündketten. Sicherheitsanzündschnüre unterliegen der Richtlinie 93/15/EWG und werden daher nicht in dieser Europäischen Norm berücksichtigt. Diese Europäische Norm gilt nicht für Gegenstände, die pyrotechnische Sätze enthalten, die irgendeinen der folgenden Stoffe beinhalten: - Arsen oder Arsenverbindungen; - Polychlorbenzole; - Quecksilberverbindungen; - Weißer Phosphor; - Pikrate oder Pikrinsäure. Diese Europäische Norm gilt nicht für pyrotechnische Gegenstände, die detonierende Explosivstoffe mit Ausnahme von Schwarzpulver und/oder Blitzpulversätzen enthalten, außer für Anzündmittel, wenn diese detonierenden Explosivstoffe: - einfach aus dem pyrotechnischen Gegenstand extrahiert werden können; oder - Sekundärsprengstoffe auslösen können; oder - detonierend funktionieren können, obwohl der Gegenstand nicht dafür ausgelegt ist zu detonieren und der Gegenstand zur Kategorie P2 gehört. Dieses Dokument (EN 16265:2015) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 212 "Pyrotechnische Gegenstände" erarbeitet, dessen Sekretariat vom NEN (Niederlande) gehalten wird. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-08-81 AA "Pyrotechnische Gegenstände" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP).