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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument (EN 16237:2013) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 169 "Licht und Beleuchtung" erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird.
Optische Strahlung besteht aus Spektralbereichen, die infrarote, sichtbare und ultraviolette Strahlung einschließen. Quellen von inkohärenter optischer Strahlung finden ihren Einsatz sowohl am Arbeitsplatz als auch im Privatbereich. Die Strahlung kann zur Erfüllung einer speziellen Aufgabe absichtlich angewendet werden oder unbeabsichtigt als Nebenprodukt auftreten. Einige Quellen werden elektrisch, andere werden nichtelektrisch betrieben, beispielsweise mit Gas oder anderen Brennstoffen. Beispiele für nichtelektrisch betriebene Quellen sind Brenner, Öfen, Heizgeräte, Gasschweißen, thermisches Schneiden, chemische Flammen, heiße Werkstoffe, und so weiter.
Personen, die sich in der Nähe solcher Quellen aufhalten oder arbeiten, können optischer Strahlung ausgesetzt sein. Je nach Stärke der Exposition können dadurch Schädigungen der Haut und/oder der Augen entstehen. Zur Vermeidung solcher Schädigungen fordern die europäische und die nationale Gesetzgebung die Ermittlung von Expositionen und die Bewertung der damit verbundenen Risiken an Arbeitsplätzen. Außerdem wurden gesetzlich maximal zulässige Grenzwerte für die Exposition durch optische Strahlung festgelegt. Diese Expositionsgrenzwerte dürfen von Arbeitnehmern nicht überschritten werden. Falls nötig sind Maßnahmen zur Verringerung der Exposition anzuwenden.
Optische Strahlenexpositionen können durch verschiedene Verfahren ermittelt werden: Messungen, Berechnungen, Ableitungen aus den Emissionsdaten der Strahlungsquelle, und so weiter. Nicht alle dieser Verfahren sind in jedem Fall geeignet. Expositionsmessungen können nach EN 14255-1 und EN 14255-2 durchgeführt werden, aber sie sind kostenintensiv und zeitaufwändig. Es ist im Allgemeinen vorzuziehen, eine Risikobewertung ohne teure Messungen vorzunehmen, sofern dies möglich ist. Berechnungen der Expositionen können mit Software, wie Catrayon, durchgeführt werden; dies geht jedoch nicht in allen Fällen. Wenn quantitative Emissionsdaten der Quelle verfügbar sind, kann der Anwender in einigen Fällen die mögliche Exposition von Personen in der Nähe der Strahlungsquelle abschätzen.
Catrayon ist ein Beispiel für ein geeignetes handelsübliches Produkt. Diese Angabe dient nur zur Unterrichtung der Anwender dieser Europäischen Norm und bedeutet keine Anerkennung dieses genannten Produktes durch CEN oder CENELEC.
Ein einfacherer Ansatz für die Risikobewertung ist die Klassifizierung der Emissionen optischer Strahlung. Wenn eine solche Emissionsklassifizierung zur Verfügung steht, kann der Anwender das Risiko bei der Anwendung dieser Quelle leicht beurteilen. Emissionsklassifizierungen gibt es bereits in den Normen für Lasereinrichtungen (EN 60825-1) und für Maschinen (EN 12198-1) sowie für Lampen und Lampensysteme (EN 62471). Die vorliegende Norm enthält eine spezifische Emissionsklassifizierung für nicht elektrisch betriebene Quellen optischer Strahlung.
Die Klassifizierung in dieser Norm soll anwenderfreundlich sein. Die Emissionsklassen hängen von der Dauer Δtmax ab, oberhalb der die Expositionsgrenzwerte der Europäischen Richtlinie 2006/25/EG über künstliche optische Strahlung überschritten werden können. Durch den Vergleich der am Arbeitsplatz tatsächlich vorkommenden Expositionsdauer mit der Dauer Δtmax kann der Anwender leicht abschätzen, ob die Expositionsgrenzwerte überschritten werden können oder nicht. Daher kann für eine klassifizierte Quelle eine Risikobewertung, wie sie in der Richtlinie 2006/25/EG gefordert wird, einfach durchgeführt werden.
Zur Klassifizierung der Quelle wird die Messung der optischen Strahlenemission stets bei einem Standardabstand vorgenommen sowie auch bei größeren Abständen, wenn die Strahlenemission dort ihr Maximum erreicht. Die Klassifizierung repräsentiert daher den ungünstigsten Fall einer Exposition. Das ist angemessen, wenn sich Personen in der unmittelbaren Nähe zur Quelle aufhalten. Die Quellen werden jedoch häufig so betrieben, dass die Personen einen größeren Abstand als den ungünstigsten Standort haben. Daher ist für diese Anwendungen eine Klassifizierung nicht nur für den ungünstigsten Fall, sondern auch für die normalen Anwendungsbedingungen vorzunehmen. Die Messungen zur Klassifizierung der Strahlungsquelle müssen dann in mehreren Abständen, einschließlich des (der) normalen Arbeitsabstandes (Arbeitsabstände) um die Quelle herum durchgeführt werden. Als Ergebnis erhält man Emissionsklassen, die vom Abstand abhängen, oder sogar Isolinien von Emissionsklassen um die Strahlungsquelle herum. Damit kann der Anwender leicht die maximal mögliche Exposition bei normalen Anwendungsbedingungen und auch unter den ungünstigsten Bedingungen abschätzen.
Für das Konzept der Risikobewertung mit klassifizierten Strahlungsquellen gibt es eine Einschränkung. Eine Risikobewertung kann damit nur dann vorgenommen werden, wenn die klassifizierte Quelle hauptsächlich zur optischen Strahlenexposition von Personen beiträgt. Wenn es mehrere optische Strahlungsquellen gibt, die wesentlich zur Exposition beitragen, dann muss die Risikobewertung anders durchgeführt werden, zum Beispiel durch Messung der Exposition und Vergleich mit den Expositionsgrenzwerten. In vielen Fällen überwiegt jedoch eine Strahlungsquelle und eine Risikobewertung durch Anwendung der Emissionsklassifizierung kann leicht vorgenommen werden. Daher stellt die Emissionsklassifizierung einer Strahlungsquelle einen sehr praktischen Ansatz dar.
Die vorliegende Norm beschreibt ein Schema für die Klassifizierung von künstlichen, nicht elektrischen Quellen inkohärenter optischer Strahlung im Hinblick auf ihre Strahlenemissionen. Sie dient zur Unterstützung der Anwender der Strahlungsquellen bei der einfachen Durchführung einer Risikobewertung, wenn Personen der Strahlung von diesen Quellen ausgesetzt sein können.
Die vorliegende Norm gilt für Strahlungsquellen, die optische Strahlung im Wellenlängenbereich zwischen 180 nm und 3 000 nm emittieren.
Die vorliegende Norm gilt nicht für elektrisch betriebene Strahlungsquellen.
Die vorliegende Norm gilt nicht für Maschinen, Lasereinrichtungen sowie Lampen und Lampensysteme.
Eine Klassifizierung für Maschinen ist in EN 12198-1, eine Klassifizierung für Lasereinrichtungen ist in EN 60825-1 und eine Klassifizierung für Lampen und Lampensysteme ist in EN 62471 angegeben.