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Norm [AKTUELL]
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Es gibt viele Arten von Kartbahnen. Zu diesem Spektrum gehört auch eine Vielfalt von Sicherheitsanforderungen in Bezug auf die spezifischen Gefährdungsniveaus.
Auf der Grundlage regelmäßiger Risikobeurteilung sollten Kartbahnbetreiber angemessene Maßnahmen sichern, um die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten, wobei sie sowohl die Risiken als auch die Einschränkungen durch technische und wirtschaftliche Faktoren berücksichtigen sollten.
Kartbahnbetreiber sollten auch EN 16230-1:2013+A1:2014 beachten, wenn sie eine Risikobeurteilung vornehmen.
Diese Europäische Norm umfasst Anforderungen, Hinweise und Anmerkungen. Während die Zustimmung zu Anforderungen verbindlich ist, bieten die Hinweise, die in Übereinstimmung mit einer Risikobeurteilung und Anmerkungen verwendet werden können, zusätzliche Informationen und/oder Erklärungen.
Diese Europäische Norm gilt für Kartbahnen nach 3.1 und betrifft Karts, die nicht für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr vorgesehen sind.
Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 112-07-04 AA "Motorisierte Freizeitfahrzeuge nicht für den öffentlichen Straßenverkehr" im DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport).
Dieses Dokument ersetzt DIN 33956:2002-11 .
Gegenüber DIN 33956:2002-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Übernahme als Europäische Norm; b) redaktionell unter europäischen Gesichtspunkten überarbeitet, insbesondere in Bezug auf die Maschinenrichtlinie; c) Anwendungsbereich hinsichtlich Kartbahnen im Freien erweitert; d) Klassifizierung von Kartbahnen wurde eingeführt; e) Begriffe ergänzt; f) Sicherheitstechnische Anforderungen wurden vollständig überarbeitet; g) Anforderungen hinsichtlich der Schulung von Kartbahnpersonal wurden aufgenommen; h) Anforderungen an Inspektion und Wartung wurden aufgenommen; i) Anforderungen an den Umweltschutz wurden aufgenommen; j) Informativer Anhang bezüglich eines Beispiels zur Risikobeurteilung wurde aufgenommen; k) A-Abweichung in Frankreich wurde aufgenommen.