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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm behandelt zusammen mit Teil 1 alle signifikanten Gefährdungen für Geräte für Schlitzwandarbeiten, wenn sie bestimmungsgemäß und unter den Bedingungen der Fehlanwendung, die vernünftigerweise vom Hersteller vorhersehbar sind und mit der gesamten Lebensdauer der Maschine in Verbindung stehen, verwendet werden (siehe Abschnitt 4). Die Anforderungen in diesem Teil gelten zusätzlich zu den in EN 16228-1:2014 gestellten Anforderungen. Das vorliegende Dokument wiederholt nicht die Anforderungen von EN 16228-1, sondern ergänzt oder ersetzt die Anforderungen für die Anwendung von Geräten für Schlitzwandarbeiten. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-13-03 AA "Bohrgeräte" im Fachbereich "Bau- und Baustoffmaschinen" des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Bohr- und Gründungsgeräten sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 791:2010-01 , DIN EN 996:2010-02 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 16228-5:2022-07 .
Gegenüber DIN EN 791:2010-01 und DIN EN 996:2010-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Normenreihe EN 16228, Teile 1 bis 7, ersetzt im komplett neuen Ansatz die Normen EN 996 und EN 791, die auf die hauptsächlichen Grundverfahren Rammen bzw. Bohren ausgerichtet waren; b) die neue Normenreihe EN 16228 spezifiziert Verfahren im Hinblick auf spezifische Anwendungstechniken für Bohr- und Gründungsarbeiten.