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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm behandelt zusammen mit Teil 1 alle signifikanten Gefährdungen für Geräte für Gründungsarbeiten, wenn sie bestimmungsgemäß und unter den Bedingungen der Fehlanwendung, die vernünftigerweise vom Hersteller vorhersehbar sind und mit der gesamten Lebensdauer der Maschine in Verbindung stehen, verwendet werden. Die Anforderungen in diesem Teil gelten zusätzlich zu den in EN 16228-1:2014+A1:2021 gestellten Anforderungen. Das vorliegende Dokument wiederholt nicht die Anforderungen von EN 16228-1:2014+A1:2021, sondern ergänzt oder ersetzt die Anforderungen für die Anwendung von Geräten für Gründungsarbeiten. In diesem Dokument umfasst der allgemeine Begriff „Gerät für Gründungsarbeiten“ verschiedene Maschinenarten, die zur Installation und/oder Ziehen von Rammelementen durch Bohren (Maschinen mit einem Drehmoment über 35 kNm), Rammen, Vibrieren, Einbringen, Ziehen oder einer Kombination von Techniken oder auf andere Weise verwendet werden für: - längliche Gründungselemente; - Erdreichverbesserung durch Vibrieren und Erdreichmischtechniken; - vertikale Entwässerung. Einige Geräte für Gründungsarbeiten können einen zusätzlichen Drehkopf mit einem geringeren Drehmoment als 35 kNm für Vorbohrarbeiten haben; - diese Geräte sind von dieser Norm erfasst. Maschinen mit einem oder mehreren der folgenden Eigenschaften sind von dieser Norm nicht erfasst, jedoch von EN 16228-2:2014+A1:2021: - Maschinen mit einem Drehmoment des Hauptdrehkopfs von weniger als 35 kNm; - Maschinen mit Möglichkeit zum Bohren in mehreren Richtungen; - Maschinen, bei denen beim Installations-/Ziehvorgang üblicherweise das Hinzufügen und Entnehmen von Bohrgestänge oder Bohr- und Grabungswerkzeuge erforderlich ist. Üblicherweise umfasst das Verfahren der Gründungstechniken die Installation von länglichen Rammelementen wie Betonpfähle, Stahlträger, Rohre und Spundwände, Injektionsbauteile wie Rohre und Schlauchleitungen sowie Verrohrungen für Ortbeton. Dieses Dokument (EN 16228-4:2014+A1:2021) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 151 „Bau- und Baustoffmaschinen - Sicherheit“ erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN gehalten wird. Gegenüber der DIN EN 16228-4:2014-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die normativen Verweisungen wurden aktualisiert und im gesamten Dokument angepasst; b) Tabelle 1 "Liste der zusätzlichen signifikanten Gefährdungen und zugehörige Anforderungen" im Abschnitt 4 wurde ersetzt; c) 5.1 "Allgemeines" wurde modifiziert; d) 5.2 "Standsicherheit des starren Körpers" wurde modifiziert; e) 5.4 "Bedienerpositionen" wurde eingefügt; f) 5.4 "Am Arbeitsprozess beteiligte bewegliche Teile" wurde zu 5.5 und wurde modifiziert; g) 5.7 "Zusatzausrüstung für Rammgeräte" wurde eingefügt; h) 5.8 "Lärm" wurde eingefügt; i) Tabelle 3 im Abschnitt 6 "Nachweis der sicherheitstechnischen Anforderungen und/oder Schutzmaßnahmen" wurde angepasst; j) 7 "Benutzerinformation – Betriebsanleitung" wurde modifiziert; k) A.3 "Drehrammgerät" wurde angepasst; l) Anhang ZA wurde ersetzt. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-13-03 AA „Bohrgeräte und Gründungsmaschinen“ im Fachbereich „Bau- und Baustoffmaschinen“ des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von „Bohrgeräten und Gründungsmaschinen“ sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 16228-4:2014-10 .
Gegenüber DIN EN 16228-4:2014-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die normativen Verweisungen wurden aktualisiert und im gesamten Dokument angepasst; b) Tabelle 1 "Liste der zusätzlichen signifikanten Gefährdungen und zugehörige Anforderungen" im Abschnitt 4 wurde ersetzt; c) 5.1 "Allgemeines" wurde modifiziert; d) 5.2 "Standsicherheit des starren Körpers" wurde modifiziert; e) 5.4 "Bedienerpositionen" wurde eingefügt; f) 5.4 "Am Arbeitsprozess beteiligte bewegliche Teile" wurde zu 5.5 und wurde modifiziert; g) 5.7 "Zusatzausrüstung für Rammgeräte" wurde eingefügt; h) 5.8 "Lärm" wurde eingefügt; i) Tabelle 3 im Abschnitt 6 "Nachweis der sicherheitstechnischen Anforderungen und/oder Schutzmaßnahmen" wurde angepasst; j) Abschnitt 7 "Benutzerinformation - Betriebsanleitung" wurde modifiziert; k) Abschnitt A.3 "Drehrammgerät" wurde angepasst; l) Anhang ZA wurde ersetzt.