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Norm [AKTUELL]

DIN EN 16228-2:2022-07

Geräte für Bohr- und Gründungsarbeiten - Sicherheit - Teil 2: Mobile Bohrgeräte für Tiefbau, Geotechnik und Gewinnung; Deutsche Fassung EN 16228-2:2014+A1:2021

Englischer Titel
Drilling and foundation equipment - Safety - Part 2: Mobile drill rigs for civil and geotechnical engineering, quarrying and mining; German version EN 16228-2:2014+A1:2021
Ausgabedatum
2022-07
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
36

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Ausgabedatum
2022-07
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
36
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3232709

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Einführungsbeitrag

Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm behandelt zusammen mit Teil 1 alle signifikanten Gefährdungen für mobile Bohrgeräte für den Tiefbau und die Geotechnik in Erde oder einer Mischung aus Erde und Gestein, wenn sie bestimmungsgemäß und unter den Bedingungen der Fehlanwendung, die vernünftigerweise vom Hersteller vorhersehbar sind und mit der gesamten Lebensdauer der Maschine in Verbindung stehen, verwendet werden. Die Anforderungen in diesem Teil gelten zusätzlich zu den in EN 16228-1:2014+A1:2021 gestellten gemeinsamen Anforderungen. Das vorliegende Dokument wiederholt nicht die Anforderungen von EN 16228-1:2014+A1:2021, sondern ergänzt oder ersetzt die Anforderungen für die Anwendung von mobilen Bohrgeräten. In diesem Dokument umfasst der allgemeine Begriff „mobiles Bohrgerät“ mehrere verschiedene Maschinenarten zu folgender Verwendung: - Tiefbau; - Geotechnik (einschließlich Bodenuntersuchungen, Verankerung, Bodenvernagelung, Setzen von Minipfählen, Bodenstabilisierung, Verpressen/Injektion); - Brunnenbau; - geothermische Anlagen; - Deponiebohrtechnik; - Untermauerung und Tunnelbau; - zur Verwendung über Tage ebenso wie unter Tage. Üblicherweise erfordert das Bohrverfahren den Zusatz von Bohrgestängen, Rohren, Verrohrungen oder Bohrschnecken und so weiter, normalerweise mit Gewinde, da das Bohrloch sich in der Tiefe erweitert. EN 16228-4:2014+A1:2021 gilt für Maschinen mit einem Drehmoment über 35 kNm. Der Begriff „Bohrgerät“ umfasst Geräte mit einer gesonderten Antriebseinheit, die vom Gerätehersteller zur Verfügung gestellt wird. Folgende Maschinen sind aus dem Anwendungsbereich dieses Dokuments ausgeschlossen: - Tunnelbaumaschinen, Tunnelbohrmaschinen ohne Schild und gestängelose Schachtbohrmaschinen für Gestein entsprechend prEN 16191; - Aufbruchbohrmaschinen; - Bohrgeräte, die in der Öl- und Gasindustrie verwendet werden; - spezialisierte Bergbaumaschinen und Ausrüstung für den Tagebau (zum Beispiel Gesteinsbohrgeräte, Sprenglochbohrer) (im Anwendungsbereich von CEN/TC 196); - sämtliche Bergbaumaschinen für den Einsatz untertage und Ausrüstung zur Gewinnung fester mineralischer Substanzen (zum Beispiel Gesteinsbohrgeräte, Aufbruchbohrmaschinen, Schachtbohrmaschinen, Schneckenbohrmaschinen, Bohrwagen) sowie - Maschinen und Ausrüstung zur Entwicklung unterirdischer Minen (im Anwendungsbereich von CEN/TC 196); - Kernbohrmaschinen auf Ständer, die nach EN 12348 abgedeckt sind; - handgeführte Maschinen (insbesondere Maschinen, die nach ISO 11148 5 abgedeckt sind). Dieses Dokument gilt nicht für mobile Bohrgeräte zur tiefbautechnischen und geotechnischen Anwendung in Erde oder einer Mischung aus Erde und Gestein, die vor dem Veröffentlichungsdatum hergestellt wurden. Dieses Dokument (EN 16228-2:2014+A1:2021) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 151 „Bau- und Baustoffmaschinen - Sicherheit“ erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN gehalten wird. Gegenüber der DIN EN 16228-2:2014-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Der Anwendungsbereich wurde modifiziert: Folgende Maschinen sind aus dem Anwendungsbereich dieses Dokuments ausgeschlossen: - Tunnelbaumaschinen, Tunnelbohrmaschinen ohne Schild und gestängelose Schachtbohrmaschinen für Gestein entsprechend prEN 16191; - Aufbruchbohrmaschinen; - Bohrgeräte, die in der Öl- und Gasindustrie verwendet werden; - spezialisierte Bergbaumaschinen und Ausrüstung für den Tagebau (zum Beispiel Gesteinsbohrgeräte, Sprenglochbohrer) (im Anwendungsbereich von CEN/TC 196); - sämtliche Bergbaumaschinen für den Einsatz untertage und Ausrüstung zur Gewinnung fester mineralischer Substanzen (zum Beispiel Gesteinsbohrgeräte, Aufbruchbohrmaschinen, Schachtbohrmaschinen, Schneckenbohrmaschinen, Bohrwagen) sowie Maschinen und Ausrüstung zur Entwicklung unterirdischer Minen (im Anwendungsbereich von CEN/TC 196); - Kernbohrmaschinen auf Ständer, die nach EN 12348 abgedeckt sind; - handgeführte Maschine (insbesondere Maschinen, die nach ISO 11148 5 abgedeckt sind). b) Die normativen Verweisungen wurden aktualisiert und im gesamten Dokument angepasst; c) 3 "Begriffe" wurde modifiziert; d) Tabelle 1 "Liste der zusätzlichen signifikanten Gefährdungen und zugehörige Anforderungen" im Abschnitt 4 wurde ersetzt; e) 5.2 "Ausleger-Arbeitsplattformen für den Untertage-Einsatz" wurde modifiziert; f) 5.5 "Trennende Schutzeinrichtungen und sensitive Schutzeinrichtungen" wurde ersetzt; g) 5.6 "Zusätzliche Schutzeinrichtungen mit Annäherungsreaktion" wurde eingefügt; h) 5.6.1 "Allgemeines" wurde modifiziert und als 5.7.1 neu nummeriert; i) 5.6.3 "Bohrwagen" wurde entfernt; j) 5.7.3 "Aufgehängte Bohrgeräte" wurde eingefügt; k) 5.12 "Lärm" wurde eingefügt; l) 5.13 "Spezieller Schutzmodus" wurde eingefügt; m) Tabelle 2 im Abschnitt 6 "Nachweis der sicherheitstechnischen Anforderungen und/oder Schutzmaßnahmen" wurde ersetzt; n) 7.3 "Aufgehängte Bohrgeräte" wurde eingefügt; o) 7.4 "Spezieller Schutzmodus" wurde eingefügt; p) Im Anhang B "Bremsprüfung für mobile Bohrgeräte außer auf einen LKW oder Traktor montierte Bohrgeräte" wurden mehrere Querverweisungen aktualisiert; q) Anhang ZA wurde ersetzt; r) Die Literaturhinweise wurden aktualisiert. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-13-03 AA „Bohrgeräte und Gründungsmaschinen“ im Fachbereich „Bau- und Baustoffmaschinen“ des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von „Bohrgeräten und Gründungsmaschinen“ sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.

Inhaltsverzeichnis
ICS
93.020
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3232709
Ersatzvermerk

Dieses Dokument ersetzt DIN EN 16228-2:2014-10 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 16228-2:2014-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich wurde modifiziert: Folgende Maschinen sind aus dem Anwendungsbereich dieses Dokuments ausgeschlossen: — Tunnelbaumaschinen, Tunnelbohrmaschinen ohne Schild und gestängelose Schachtbohrmaschinen für Gestein entsprechend prEN 16191; — Aufbruchbohrmaschinen; — Bohrgeräte, die in der Öl- und Gasindustrie verwendet werden; — spezialisierte Bergbaumaschinen und Ausrüstung für den Tagebau (z. B. Gesteinsbohrgeräte, Sprenglochbohrer) (im Anwendungsbereich von CEN/TC 196); — sämtliche Bergbaumaschinen für den Einsatz untertage und Ausrüstung zur Gewinnung fester mineralischer Substanzen (z. B. Gesteinsbohrgeräte, Aufbruchbohrmaschinen, Schachtbohrmaschinen, Schneckenbohrmaschinen, Bohrwagen) sowie Maschinen und Ausrüstung zur Entwicklung unterirdischer Minen (im Anwendungsbereich von CEN/TC 196); — Kernbohrmaschinen auf Ständer, die nach EN 12348 abgedeckt sind; — handgeführte Maschine (insbesondere Maschinen, die nach ISO 11148-5 abgedeckt sind). b) die normativen Verweisungen wurden aktualisiert und im gesamten Dokument angepasst; c) Abschnitt 3 "Begriffe" wurde modifiziert; d) Tabelle 1 "Liste der zusätzlichen signifikanten Gefährdungen und zugehörige Anforderungen" im Abschnitt 4 wurde ersetzt; e) 5.2 "Ausleger-Arbeitsplattformen für den Untertage-Einsatz" wurde modifiziert; f) 5.5 "Trennende Schutzeinrichtungen und sensitive Schutzeinrichtungen" wurde ersetzt; g) 5.6 "Zusätzliche Schutzeinrichtungen mit Annäherungsreaktion" wurde eingefügt; h) 5.6.1 "Allgemeines" wurde modifiziert und als 5.7.1 neu nummeriert; i) 5.6.3 "Bohrwagen" wurde entfernt; j) 5.7.3 "Aufgehängte Bohrgeräte" wurde eingefügt; k) 5.12 "Lärm" wurde eingefügt; l) 5.13 "Spezieller Schutzmodus" wurde eingefügt; m) Tabelle 2 im Abschnitt 6 "Nachweis der sicherheitstechnischen Anforderungen und/oder Schutzmaßnahmen" wurde ersetzt; n) 7.3 "Aufgehängte Bohrgeräte" wurde eingefügt; o) 7.4 "Spezieller Schutzmodus" wurde eingefügt; p) im Anhang B "Bremsprüfung für mobile Bohrgeräte außer auf einen LKW oder Traktor montierte Bohrgeräte" wurden mehrere Querverweisungen aktualisiert; q) Anhang ZA wurde ersetzt; r) die Literaturhinweise wurden aktualisiert.

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