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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm legt die gemeinsamen sicherheitstechnischen Anforderungen an Geräte für Bohr- und Gründungsarbeiten fest. Teil 1 dieser Europäischen Norm behandelt die signifikanten Gefährdungen im Zusammenhang mit Geräten für Bohr- und Gründungsarbeiten, wenn sie wie vorgesehen und unter den vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen der Fehlanwendung verwendet werden (siehe Anhang A), die mit der gesamten Lebensdauer der Maschine in Verbindung stehen (Transport, Montage, Demontage, Gerät in Betrieb und außer Betrieb, Instandhaltung, Bewegung am Einsatzort, Lagerung, außer Betrieb setzen und Verschrotten). Die in diesem Teil der Norm festgelegten Anforderungen gelten gemeinsam für zwei oder mehrere Gattungen von Geräten für Bohr- und Gründungsarbeiten. Dieses Dokument enthält sicherheitstechnische Anforderungen an alle Arten von Geräten für Bohr- und Gründungsarbeiten und ist in Zusammenhang mit einem der Teile 2 bis 7 zu verwenden. Diese maschinenspezifischen Teile wiederholen nicht die Anforderungen aus Teil 1, sondern ersetzen oder fügen Anforderungen für die Art des betreffenden Geräts für Bohr- und Gründungsarbeiten hinzu. Für Mehrzweckgeräte werden die Teile der Norm angewendet, welche besondere Funktionen und Anwendungen umfassen, wenn zum Beispiel ein Bohrgerät zusätzlich als Rammgerät verwendet wird, werden die entsprechenden Anforderungen aus EN 16228-1, EN 16228-2 und EN 16228-4, angewandt. Folgende Maschinen sind aus dem Anwendungsbereich dieser Norm ausgeschlossen: - Tunnelbaumaschinen, Tunnelbohrmaschinen ohne Schild und gestängelose Schachtbohrmaschinen für Gestein entsprechend EN 16191; - Aufbruchbohrmaschinen; - Bohrgeräte, die in der Öl- und Gasindustrie verwendet werden; - spezialisierte Bergbaumaschinen und Ausrüstung für den Tagebau (zum Beispiel Gesteinsbohrgeräte, Sprenglochbohrer) (im Anwendungsbereich von CEN/TC 196); - sämtliche Bergbaumaschinen für den Einsatz untertage und Ausrüstung zur Gewinnung fester mineralischer Substanzen (zum Beispiel Gesteinsbohrgeräte, Aufbruchbohrmaschinen, Schachtbohrmaschinen, Schneckenbohrmaschinen, Bohrwagen) sowie - Maschinen und Ausrüstung zur Entwicklung unterirdischer Minen (im Anwendungsbereich von CEN/TC 196); - Kernbohrmaschinen auf Ständer (nach EN 12348 abgedeckt); - handgeführte Maschinen (insbesondere Maschinen, die nach ISO 11148 5 abgedeckt sind). Besondere Anforderungen an Offshore-Anwendungen werden in dieser Europäischen Norm nicht behandelt. Wenn ein Gerät für Bohr- oder Gründungsarbeiten in befestigter Konfiguration, deren Trennung nicht vorgesehen ist, auf einen Träger montiert wird, der auf Erdbaumaschinen, landwirtschaftlichen Geräten oder Kränen steht, so muss der gesamte Aufbau durch diese Norm abgedeckt werden. Geräte für Bohr- und Gründungsarbeiten innerhalb des Anwendungsbereiches von EN 16228, Teile 1 bis 6, können auswechselbare Zusatzausrüstung enthalten, die vom Anwendungsbereich der EN 16228-7, abgedeckt ist, entweder als integrierter Teil des Geräts oder als auswechselbare befestigte Ausrüstung. Wenn vorgesehen ist, die Maschine für Bohr- und Gründungsarbeiten in explosionsfähiger Umgebung zu verwenden oder falls ein Risiko für Blitzentladungen vorliegt, müssen zusätzliche Anforderungen erfüllt werden, die in diesem Dokument nicht behandelt werden. Dieses Dokument gilt nicht für Geräte für Bohr- und Gründungsarbeiten, die vor dem Veröffentlichungsdatum dieses Dokuments hergestellt wurden. Dieses Dokument (EN 16228-1:2014+A1:2021) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 151 „Bau- und Baustoffmaschinen - Sicherheit“ erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN gehalten wird. Gegenüber der DIN EN 16228-1:2014-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Der Anwendungsbereich wurde modifiziert und folgende Maschinen wurden ausgenommen: - spezialisierte Bergbaumaschinen und Ausrüstung für den Tagebau; - Bergbaumaschinen für den Einsatz untertage und Ausrüstung zur Gewinnung fester mineralischer Substanzen; - Maschinen und Ausrüstung zur Entwicklung unterirdischer Minen; - Kernbohrmaschinen auf Ständer; - handgeführte Maschinen; b) Die normativen Verweisungen wurden aktualisiert und im gesamten Dokument angepasst; c) 3 "Begriffe" wurde modifiziert; d) Tabelle 1 "Liste der zusätzlichen signifikanten Gefährdungen und zugehörige Anforderungen" im Abschnitt 4 wurde ersetzt; e) 5.2.3.4.4 "Windlast" wurde modifiziert; f) 5.2.3.4.5 "Dynamische Lasten" wurde modifiziert; g) 5.2.3.4.7 "Betriebslasten" wurde modifiziert; h) 5.3.3 "Elektrische Ausrüstung" wurde als Unterabschnitt eingefügt; i) 5.4.1 "Hydraulische Systeme" wurde modifiziert; j) 5.4.3 "Schläuche, Rohre und Verschraubungen unter Druck" wurde modifiziert; k) 5.7.1 "Bremsen für die Fahrbewegung" wurde angepasst; l) 5.8.2 "Winden und Rollen" wurde modifiziert; m) 5.8.4 "Seile und Seilendverbindungen" wurde modifiziert; n) In 5.10.3 "Hubbegrenzungseinrichtungen" wurde eine Anmerkung hinzugefügt; o) 5.11 "Ergonomie für Bedienerstände und Wartungspunkte" wurde modifiziert; p) 5.13.2 "Arbeitsbühne zum Befördern von Personen" wurde angepasst; q) 5.14.1 "Allgemeines" wurde modifiziert; r) 5.15.2 "Erforderliche Performance Levels für sicherheitsbezogene Teile von Steuersystemen" wurde modifiziert; s) 5.15.4 "Stillsetzen" wurde modifiziert; t) 5.16.1 "Allgemeines" wurde modifiziert; u) 5.17.2 "Bedienerposition" wurde modifiziert; v) 5.17.4 "Steuersystem" wurde angepasst; w) 5.19.1 "Allgemeine Anwendung" wurde modifiziert; x) 5.19.2 "Bergen/Schleppen" wurde modifiziert; y) 5.19.3 "Verzurren/Spannen" wurde modifiziert; z) 5.19.4 "Hebepunkte" wurde modifiziert; aa) 5.19.6 "Verriegelung der Gelenkverbindung" wurde eingefügt; bb) 5.23.1 "Allgemeines" wurde modifiziert; cc) 5.23.2.1 "Allgemeines" wurde modifiziert; dd) In 5.23.2.2.1 "Allgemeines" wurde eine Anmerkung eingefügt; ee) 5.23.2.2.2 "Trennende Schutzeinrichtungen" wurde modifiziert und aktualisiert; ff) 5.23.2.2.3 "Sensitive (berührungslos wirkende) Schutzeinrichtungen" wurde modifiziert; gg) 5.23.2.2.4 "Eingeschränkte Betriebsart (ROM)" wurde modifiziert; hh) Der Text des Abschnitts 5.23.2.2.5 "Besondere Schutzbetriebsart für den Betrieb unter bestimmten Umständen" wurde ersetzt; ii) Der Titel des Abschnitts 5.23.2.2.6 "Zusätzliche druckempfindliche Schutzeinrichtungen" wurde durch "Zusätzliche Schutzeinrichtungen mit Annäherungsreaktion" ersetzt und der Abschnitt wurde angepasst; jj) 5.27.2.1 "Lärmreduzierung im Entwurfsstadium" wurde angepasst; kk) 5.28.1 "Motorenabgase" wurde modifiziert; ll) 5.28.2 "Staub" wurde modifiziert; mm) 5.30 "Warnvorrichtungen" wurde modifiziert; nn) Tabelle 4 im Abschnitt 6 "Nachweis der sicherheitstechnischen Anforderungen und/oder Schutzmaßnahmen" wurde ersetzt; oo) 6.2.1 "Allgemeines" wurde modifiziert; pp) 7.3.1 "Allgemeines" wurde modifiziert; qq) 7.3.2.1 "Allgemeine Informationen" wurde modifiziert; rr) 7.3.2.2.1 "Allgemeines" wurde modifiziert; ss) 7.3.2.2.3 "Kapazitäten und Einschränkungen" wurde modifiziert; tt) 7.3.2.3 "Technische Informationen" wurde modifiziert; uu) 7.3.2.4 "Betriebsanleitung" wurde modifiziert; vv) Der Text des Abschnitts 7.3.2.5 "Anleitungen zum Transport und Aufbau" wurde ersetzt; ww) 7.3.2.6 "Außer Betrieb setzen und Verschrotten" wurde erweitert; xx) 7.3.3 "Instandhaltungsanleitung" wurde modifiziert; yy) A.1 "Allgemeines" wurde modifiziert; zz) A.2 "Erläuterungen" wurde modifiziert; aaa) Anhang ZA wurde ersetzt; bbb) Die Literaturhinweise wurden aktualisiert. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-13-03 AA „Bohrgeräte und Gründungsmaschinen“ im Fachbereich „Bau- und Baustoffmaschinen“ des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von „Bohrgeräten und Gründungsmaschinen“ sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 16228-1:2014-10 .
Gegenüber DIN EN 16228-1:2014-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich wurde modifiziert und folgende Maschinen wurden ausgenommen: - spezialisierte Bergbaumaschinen und Ausrüstung für den Tagebau; - Bergbaumaschinen für den Einsatz untertage und Ausrüstung zur Gewinnung fester mineralischer Substanzen; - Maschinen und Ausrüstung zur Entwicklung unterirdischer Minen; - Kernbohrmaschinen auf Ständer; - handgeführte Maschinen. b) die normativen Verweisungen wurden aktualisiert und im gesamten Dokument angepasst; c) Abschnitt 3 "Begriffe" wurde modifiziert; d) Tabelle 1 "Liste der signifikaten Gefährdungen und damit zusammenhängende Anforderungen" im Abschnitt 4 wurde ersetzt; e) 5.2.3.4.4 "Windlast" wurde modifiziert; f) 5.2.3.4.5 "Dynamische Lasten" wurde modifiziert; g) 5.2.3.4.7 "Betriebslasten" wurde modifiziert; h) 5.3.3 "Elektrische Ausrüstung" wurde als Unterabschnitt eingefügt; i) 5.4.1 "Hydraulische Systeme" wurde modifiziert; j) 5.4.3 "Schläuche, Rohre und Verschraubungen unter Druck" wurde modifiziert; k) 5.7.1 "Bremsen für die Fahrbewegung" wurde angepasst; l) 5.8.2 "Winden und Rollen" wurde modifiziert; m) 5.8.4 "Seile und Seilendverbindungen" wurde modifiziert; n) in 5.10.3 "Hubbegrenzungseinrichtungen" wurde eine Anmerkung hinzugefügt; o) 5.11 "Ergonomie für Bedienerstände und Wartungspunkte" wurde modifiziert; p) 5.13.2 "Arbeitsbühne zum Befördern von Personen" wurde angepasst; q) 5.14.1 "Allgemeines" wurde modifiziert; r) 5.15.2 "Erforderliche Performance Levels für sicherheitsbezogene Teile von Steuersystemen" wurde modifiziert; s) 5.15.4 "Stillsetzen" wurde modifiziert; t) 5.16.1 "Allgemeines" wurde modifiziert; u) 5.17.2 "Bedienerposition" wurde modifiziert; v) 5.17.4 "Steuerungssystem" wurde angepasst; w) 5.19.1 "Allgemeine Anwendung" wurde modifiziert; x) 5.19.2 "Bergen/Schleppen" wurde modifiziert; y) 5.19.3 "Verzurren/Spannen" wurde modifiziert; z) 5.19.4 "Hebepunkte" wurde modifiziert; aa) 5.19.6 "Verriegelung der Gelenkverbindung" wurde eingefügt; bb) 5.23.1 "Allgemeines" wurde modifiziert; cc) 5.23.2.1 "Allgemeines" wurde modifiziert; dd) in 5.23.2.2.1 "Allgemeines" wurde eine Anmerkung eingefügt; ee) 5.23.2.2.2 "Trennende Schutzeinrichtungen" wurde modifiziert und aktualisiert; ff) 5.23.2.2.3 "Sensitive (berührungslos wirkende) Schutzeinrichtungen" wurde modifiziert; gg) 5.23.2.2.4 "Eingeschränkte Betriebsart (ROM)" wurde modifiziert; hh) der Text des Abschnitts 5.23.2.2.5 "Besondere Schutzbetriebsart für den Betrieb unter bestimmten Umständen" wurde ersetzt; ii) der Titel des Abschnitts 5.23.2.2.6 "Zusätzliche druckempfindliche Schutzeinrichtungen" wurde durch "Zusätzliche Schutzeinrichtungen mit Annäherungsreaktion" ersetzt und der Abschnitt wurde angepasst; jj) 5.27.2.1 "Lärmreduzierung im Entwurfsstadium" wurde angepasst; kk) 5.28.1 "Motorenabgase" wurde modifiziert; ll) 5.28.2 "Staub" wurde modifiziert; mm) 5.30 "Warnvorrichtungen" wurde modifiziert; nn) Tabelle 4 im Abschnitt 6 "Nachweis der sicherheitstechnischen Anforderungen und/oder Schutzmaßnahmen" wurde ersetzt; oo) 6.2.1 "Allgemeines" wurde modifiziert; pp) 7.3.1 "Allgemeines" wurde modifiziert; qq) 7.3.2.1 "Allgemeine Informationen" wurde modifiziert; rr) 7.3.2.2.1 "Allgemeines" wurde modifiziert; ss) 7.3.2.2.3 "Kapazitäten und Einschränkungen" wurde modifiziert; tt) 7.3.2.3 "Technische Informationen" wurde modifiziert; uu) 7.3.2.4 "Betriebsanleitung" wurde modifiziert; vv) der Text des Abschnitts 7.3.2.5 "Anleitungen zum Transport und Aufbau" wurde ersetzt; ww) 7.3.2.6 "Außer Betrieb setzen und Verschrotten" wurde erweitert; xx) 7.3.3 "Instandhaltungsanleitung" wurde modifiziert; yy) A.1 "Allgemeines" wurde modifiziert; zz) A.2 "Erläuterungen" wurde modifiziert; aaa) Anhang ZA wurde ersetzt; bbb) die Literaturhinweise wurden aktualisiert.