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Norm [AKTUELL]
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Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert die Chiropraktik als einen Beruf des Gesundheitswesens, der sich mit Erkrankungen des neuromuskuloskelletalen Systems, insbesondere der Wirbelsäule sowie mit den Auswirkungen dieser Erkrankungen auf die Funktion des Nervensystems und auf den allgemeinen Gesundheitszustand befasst. Die Behandlung umfasst einen großen Bereich von Eingriffen, der Schwerpunkt liegt jedoch auf manuellen Methoden der Versorgung. Der Beruf des Chiropraktors hat sich in Europa entwickelt und nimmt sowohl in der primären als auch in der sekundären Gesundheitsversorgung einen wichtigen Platz ein. Folglich ist es zwingend notwendig, chiropraktische Dienstleistungen auf dem höchsten erreichbaren Niveau anzubieten.
Die Europäische Norm behandelt die Bereitstellung von chiropraktischen Dienstleistungen. Es wurde angestrebt, eine Norm zu erstellen, die einen optimalen Grad des Patientenmanagementes, der Patientensicherheit, der klinischen und Kostenwirksamkeit und des ethischen Verhaltens bietet. Festgeschrieben wird auch das Ausbildungsniveau von Chiropraktoren, die befähigt sind, diese Norm einzuhalten. Die Norm ist nicht als Leitlinie gedacht, obwohl die enthaltenen Angaben das Entwickeln von Leitlinien für einzelne Länder und nationale Organisationen beeinflussen können. Schließlich trägt die Norm dazu bei, dass Chiropraktoren die angebotenen Dienstleistungen einer regelmäßigen Überprüfung auf evidenzbasiertem Ansatz unterziehen lassen und sich verpflichten, die klinische Forschung zu unterstützen und sich nach dieser zu richten.
Das Dokument (EN 16224+A1:2014) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 394 "Projekt-Komitee - Chiropraktiker-Dienstleistungen" erarbeitet, dessen Sekretariat vom ASI (Österreich) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der NA 159 BR "Beirat des DIN-Normenausschusses Dienstleistungen (NADL)".
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 16224:2012-09 .
Gegenüber DIN EN 16224:2012-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Übersetzung angepasst; b) Anhang D hinzugefügt.