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Norm [AKTUELL]

DIN EN 16191:2014-09

Tunnelbaumaschinen - Sicherheitstechnische Anforderungen; Deutsche Fassung EN 16191:2014

Englischer Titel
Tunnelling machinery - Safety requirements; German version EN 16191:2014
Ausgabedatum
2014-09
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
55

ab 135,10 EUR inkl. MwSt.

ab 126,26 EUR exkl. MwSt.

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Ausgabedatum
2014-09
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
55
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/2076238

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Einführungsbeitrag

Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm gilt für Tunnelbaumaschinen, die zur Konstruktion von Tunneln, Schächten und für andere Abbauarbeiten unter Tage, wie in Abschnitt 3 festgelegt, verwendet werden. Sie behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf diese Maschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet werden (siehe Abschnitt 4). Diese Europäische Norm behandelt die Überwachung gefahrbringender Umgebungen im Rahmen von Tunnelbaumaschinen. Hand-Arm- und Ganzkörpervibration werden nicht als signifikante Gefährdung bei Tunnelbaumaschinen berücksichtigt. Folgende Teile und Anwendungen sind in dieser Europäischen Norm nicht enthalten: * die zusätzlichen Anforderungen an die Anwendung von Tunnelbaumaschinen unter Überdruckbedingungen; * die zusätzlichen Anforderungen an die Anwendung von Tunnelbaumaschinen in explosionsfähiger Umgebung; Zur Anwendung in explosionsfähiger Umgebung siehe EN 1710:2005+A1:2008 als Anleitung. * Hilfswerkzeuge und Ausrüstung, die kein integraler Bestandteil von Tunnelbaumaschinen sind, aber an oder in der Maschine verwendet werden; * Versorgungsleitungen (zum Beispiel Energieversorgung, Wasser, Leitungen, Druckluft und so weiter) für die Tunnelbaumaschine; * Lade- und Transportausrüstung, die nicht integraler Bestandteil der Tunnelbaumaschine ist, zum Beispiel Wagen für den Personaltransport, Lokomotiven, Mörtelwagen, Wagen für den Tübbing- und Bohrguttransport und Schachtförderanlagen. Diese Europäische Norm gilt nicht für Teilschnittmaschinen, Continuous Miners und Schlagkopfmaschinen. Diese Europäische Norm gilt nicht für Tunnelbaumaschinen, die hergestellt wurden, bevor CEN dieses Dokument veröffentlichte. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 151 "Bau- und Baustoffmaschinen - Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 16191:2014. Gegenüber DIN EN 12336:2010-03, DIN EN 815:2009-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aktualisierung des Anwendungsbereichs; b) Aktualisierung der normativen Verweisungen; c) Verbesserung der Anforderungen an Zugangssysteme, insbesondere an Mindestmaße an Durchgängen und Zugangsöffnungen; d) Anforderungen an Steuersysteme verbessert; e) Verbesserung von Brandschutz und Brandsicherheit; f) Verbesserung des Lärmprüfverfahrens. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-13-04 AA "Tunnelbaumaschinen" im Fachbereich "Bau- und Baustoffmaschinen" des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Tunnelbaumaschinen sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.

Inhaltsverzeichnis
ICS
91.220, 93.060
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/2076238
Ersatzvermerk
Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 12336:2010-03 und DIN EN 815:2009-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aktualisierung des Anwendungsbereichs; b) Aktualisierung der normativen Verweisungen; c) Verbesserung der Anforderungen an Zugangssysteme, insbesondere an Mindestmaße an Durchgängen und Zugangsöffnungen; d) Anforderungen an Steuersysteme verbessert; e) Verbesserung von Brandschutz und Brandsicherheit; f) Verbesserung des Lärmprüfverfahrens.

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