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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument beschreibt Funktionalität, Einschränkungen, Leistung und Betrieb eines Bremssystems für den Einsatz in selbstfahrenden Zügen mit thermischem oder elektrischem Antrieb, die auf Strecken des transeuropäischen Eisenbahnsystems betrieben werden. Diese Europäische Norm gilt für: - alle neuen Fahrzeugbauarten von selbstfahrenden Zügen mit thermischem oder elektrischem Antrieb, die bei einer Höchstgeschwindigkeit bis 200 km/h betrieben werden, im Folgenden vereinfachend EMUs/DMUs genannt; - alle größeren Grundüberholungen der vorstehend aufgeführten Fahrzeuge, wenn diese Neukonstruktionen oder umfassende Änderungen des Bremssystems des betreffenden Fahrzeugs mit einschließen. Diese Norm gilt nicht für: - lokbespannte Züge, die in EN 14198 festgelegt sind; - Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs, die in EN 13452-1 festgelegt sind; - Hochgeschwindigkeitszüge, die bei Geschwindigkeiten über 200 km/h betrieben werden und in EN 15734-1 festgelegt sind. Dieses Dokument (EN 16185-1:2014+A1:2020) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 256 "Eisenbahnwesen" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 087-00-03 AA "Bremse" im DIN-Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF). Dieses Dokument enthält die Änderung 1, angenommen von CEN am 2020-04-04. Gegenüber DIN EN 16185-1:2015-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich wurde angepasst: Änderung "des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems" in "des transeuropäischen Eisenbahnsystems"; b) Anmerkung 1 zu Begriff 3.16 wurde gelöscht; c) ein neuer Unterabschnitt wurde hinzugefügt: 6.2 Relevante Beladungszustände; d) Anhang ZA wurde aktualisiert.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 16185-1:2015-03 .
Gegenüber DIN EN 16185-1:2015-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich wurde angepasst: Änderung "des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems" in "des transeuropäischen Eisenbahnsystems"; b) Anmerkung 1 zu Begriff 3.16 wurde gelöscht; c) ein neuer Unterabschnitt wurde hinzugefügt: 6.2 Relevante Beladungszustände; d) Anhang ZA wurde aktualisiert.