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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument wurde auf der Basis existierender Internationaler Normen für die Vorbehandlung von Böden mit bestimmten Korngrößenfraktionen entwickelt.
In bisherigen Normen wurden Analysen organischer Verbindungen für Proben festgelegt, die zuvor eine Vorbehandlung, zum Beispiel nach ISO 14507, durchlaufen haben. In Normen, die vor der Bestimmung chemischer oder physikalisch-chemischer Parameter eine Vorbehandlung festlegen, zum Beispiel in ISO 11464, wurde eine Unterteilung der Proben in Fraktionen < 2 mm und > 2 mm vorgesehen, wobei die Fraktion < 2 mm für die Prüfung verwendet wurde. Die für organische Verbindungen ermittelten und angegebenen Konzentrationen könnten wegen dieser Fraktionierung auf einen anderen Teil der Probe bezogen werden als die chemischen und physikalisch-chemischen Parameter. In der vorliegenden Europäischen Norm entfällt jedoch die Voraussetzung, dass alle Parameter nur an einem Teil der Ausgangsprobe zu bestimmen sind.
Bei Umweltuntersuchungen wird davon ausgegangen, dass im Allgemeinen die gesamte Probe von Interesse und demzufolge auch die gesamte Probe vorzubehandeln ist. Es kann sein, dass nur großteilige Fremdbestandteile unter bestimmten Umständen entfernt werden müssen (wobei dieser Fakt dann in der Regel entsprechend zu protokollieren ist).
Die in dieser Europäischen Norm beschriebenen Vorbehandlungsverfahren dürfen nur angewendet werden, wenn sie die Ergebnisse der durchzuführenden Bestimmungen nicht beeinflussen. Beispielsweise können die Eigenschaften der zu analysierenden Parameter für unterschiedliche chemische Spezies stark variieren:
- es kann sich um nicht flüchtige bis stark flüchtige Verbindungen (mit niedrigem bis hohem Dampfdruck) handeln;
- sie können bei Raumtemperatur oder bei erhöhten Temperaturen empfindlich oder reaktiv sein;
- sie können biologisch abbaubar oder UV-abbaubar sein;
- sie können sehr unterschiedliche Löslichkeiten in Wasser haben;
- sie erfordern unterschiedliche Analysenverfahren.
Wegen dieser Unterschiede ist es nicht möglich, ein allgemein gültiges Vorbehandlungsverfahren festzulegen, das für alle Materialien und Untersuchungszwecke geeignet ist. Das Ziel der Vorbehandlung besteht darin, eine Prüfprobe herzustellen, für die alle Gehalte an Substanzen oder Merkmale repräsentativ für alle Gehalte/Merkmale des Ausgangsmaterials sind, wobei vorausgesetzt wird, dass das verwendete Vorbehandlungsverfahren keine größeren Veränderungen der chemischen Beschaffenheit der zu analysierenden Substanzen oder Merkmale verursacht. Es sollte beachtet werden, dass jede Art der Vorbehandlung bestimmte Materialeigenschaften beeinflusst.
Wichtig sowohl für die Probenahme als auch für die Vorbehandlung sind die Korngrößenverteilung sowie die Art und der Umfang der chemischen Heterogenität der Probe in Bezug zu ihrer geforderten Mindestmasse. Allgemein kann festgestellt werden, dass für eine zuverlässige Analyse eine geringere Probenmasse erforderlich ist, wenn das Ausgangsmaterial kleinere Partikelgrößen und -formen und eine geringere chemische Heterogenität aufweist, oder anders ausgedrückt, je größer die Partikel oder der Bereich der Partikelgrößen und -formen und je größer die chemische Heterogenität sind, desto größer muss die Masse der (Teil-)Probe sein, um eine zuverlässige Analyse durchführen zu können.
Die Erarbeitung dieses Dokuments durch CEN erfolgte auf der Grundlage eines Mandats (Mandat M/330) der Europäischen Kommission, das die Erstellung von Normen zur Probenahme und zu analytischen Verfahren für hygienische und biologische sowie für anorganische und organische Parameter umfasst, mit dem Ziel, diese Normen für Schlamm, behandelten Bioabfall und Boden anwendbar zu machen, soweit dies technisch umsetzbar ist.
Bislang wurden die Prüfverfahren zur Bestimmung von Materialeigenschaften im Umweltbereich in den Technischen Komitees (TCs), die für die einzelnen Produkte oder Materialien (zum Beispiel Boden, Abfall, Schlamm) zuständig sind, erstellt. Es wurde jedoch festgestellt, dass einzelne Schritte von Prüfverfahren auch für die Analyse verschiedener anderer Materialien verwendet werden können. Durch sorgfältige Ausarbeitung solcher Schritte und die Auswahl besonderer Fragen innerhalb dieser Schritte können Bestandteile der Prüfverfahren in einer Weise festgelegt werden, die die Anwendung auf weitere Matrizes und Materialien innerhalb bestimmter Grenzen zulässt. Diese Optimierung erfolgt gemeinsam mit den Anwendern von Normen. Die Mehrzahl von Routineuntersuchungen im Umweltbereich erfolgt durch Institutionen und Laboratorien, deren Arbeitsfeld nicht auf eine Umweltmatrix beschränkt ist, sondern eine große Matrixvielfalt umfasst. Die Verfügbarkeit von Normen, die mehrere Matrizes abdecken, trägt zur Optimierung von Arbeitsabläufen in Laboratorien und von laufenden Kosten, zum Beispiel für die Akkreditierung und Anerkennung, bei.
Im Projekt "Horizontal" wurde ein horizontaler, modularer Ansatz entwickelt. "Modular" bedeutet, dass eine nach diesem Ansatz erstellte Prüfnorm für eine bestimmte Stufe bei der Bewertung einer Eigenschaft und nicht für die gesamte "Messkette" (von der Probenahme bis zu den einzelnen Analysen) zutrifft. Ein Vorteil dieser Herangehensweise ist, dass einzelne "Module" durch geeignetere Module ersetzt werden können, ohne dass die gesamte genormte "Kette" ungültig wird.