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Norm [AKTUELL]
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Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Die Bedeutsamkeit der Ökologie in der neueren Gesetzgebung, wie im Falle der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, 2000/60/EG), verlangt, dass ökologische Daten aquatischer Lebensräume von bekannter und überprüfbarer Qualität sein müssen. Europäische Normen berücksichtigen die Notwendigkeit für Ökologen, verlässliche und aktuelle taxonomische Bestimmungsschlüssel bei der Durchführung ihrer Untersuchungen einzusetzen. Es ist jedoch nicht immer einfach, die zur Anwendung für eine bestimmte Untersuchung am besten geeignete Literatur zu ermitteln. Die vorliegende Anleitung wurde zu dem Zweck entworfen, einen Überblick über die Merkmale eines für angewandte ökologische Untersuchungen geeigneten taxonomischen Bestimmungsschlüssels zu geben. Damit werden zwei Ziele verfolgt: Erstens, den Anwender darin zu unterstützen, die zur Anwendung für eine bestimmte Untersuchung am besten geeignete Bestimmungsliteratur zu ermitteln. Zweitens, jenen, die neue Bestimmungswerke beauftragen, eine Hilfe bei der Aufstellung zweckmäßiger Anforderungen zu sein, ebenso wie für Auftragnehmer, die Bestimmungsschlüssel erstellen, bei der Erfüllung dieser Anforderungen. Einführend sei deutlich darauf hingewiesen, dass die Funktion des vorliegenden Dokuments nicht darin besteht, die Anleitungen zur Nomenklatur und Taxonomie nach ICBN und ICZN zu ersetzen, sondern vielmehr, diese zu ergänzen. Bestimmungshilfen werden zunehmend mit Hilfe elektronischer Medien, weniger in gedruckter Form, angeboten. Die allgemeinen Prinzipien sind, unabhängig vom jeweiligen Medium, die gleichen.
Diese Anleitung definiert Grundlagen für die Erstellung von taxonomischen Bestimmungsschlüsseln, um die richtige Anwendung nomenklatorischer Regeln sowie die Reproduzierbarkeit und Zurückverfolgbarkeit taxonomischer Bestimmungen sicherzustellen. Diese Grundlagen ermöglichen auch die Auswahl des besten verfügbaren Bestimmungsschlüssels.
Diese Europäische Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 230 "Wasseranalytik" erarbeitet. Das zuständige deutsche Gremium ist der NA 119-01-03-05-06 AK "Biologisch-ökologische Gewässeruntersuchung" des NA 119-01-03 AA "Wasseruntersuchung" im Normenausschuss Wasserwesen (NAW). Die nationale Bearbeitung dieses Projektes wurde aus Mitteln des Länderfinanzierungsprogrammes " Wasser, Boden und Abfall" gefördert.