Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen und manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Dieses Dokument (EN 16143:2013) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 19 "Gasförmige und flüssige Kraft- und Brennstoffe, Schmierstoffe und verwandte Produkte mit mineralölstämmiger, synthetischer oder biologischer Herkunft" erarbeitet, dessen Sekretariat vom NEN (Niederlande) gehalten wird. Das zuständige nationale Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-06-14 AA "Chromatographische Analyse" im Fachausschuss Mineralöl- und Brennstoffnormung des Normenausschusses Materialprüfung (NMP) im DIN.
Dieses Dokument legt ein Verfahren zur Bestimmung des Gehaltes an Benzo(a)pyren (BaP) in Extenderölen fest, die in der Gummiindustrie üblicherweise zur Produktion von Reifen oder Reifenteilen benutzt werden. Dieses Verfahren ergibt auch die Summe von acht einzelnen polycyclischen Kohlenwasserstoffen (PAH), die in der Tabelle 1 enthalten sind. Der vorgesehene Bestimmungsbereich dieses Verfahrens liegt zwischen 0,1 mg/kg und 10 mg/kg.
Dieses Dokument wurde aufgrund eines Mandates der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelszone von CEN erarbeitet und unterstützt grundlegende Anforderungen der Europäischen Richtlinie 2005/69/EG. Diese Europäische Richtlinie enthält restriktive Bestimmungen in Bezug auf den Handel mit und die Anwendung von polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAH) in Extenderölen und Reifen. Reifen werden mit Hilfe von Extenderölen produziert, welche PAH enthalten können, die nicht absichtlich hinzugegeben wurden. Auf Grund der Tatsache, dass PAH während des Produktionsprozesses in die Gummimatrix hineingelangen können, können sie auch in unterschiedlichen Mengen in den Endprodukten enthalten sein. Die Anwesenheit von PAH kann qualitativ und quantitativ mittels Benzo(a)pyren als Marker nachgewiesen werden. B(a)P und PAH sind nach der Europäischen Richtlinie 67/548/EWG als gefährliche Substanzen klassifiziert, und zwar als cancerogen, mutagen und toxisch in Bezug auf Fortpflanzung.