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Norm [AKTUELL]
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Die Europäische Norm DIN EN 1610:2015-12 – Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen gilt für den Einbau und die damit verbundene Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen, die üblicherweise erdüberdeckt eingebaut sind und unter Freispiegelbedingungen jedoch bis zu 0,5 kPa bei Überdruck betrieben werden.
Die Bauausführung von Rohrleitungen, die unter Druck betrieben werden, wird ebenfalls in dieser Europäischen Norm behandelt, wobei auch EN 805, falls erforderlich (zum Beispiel für die Prüfung), zu berücksichtigen ist.
Diese Europäische Norm ist für in Gräben eingebaute Abwasserleitungen und -kanäle, bei Dammbedingungen oder oberirdischem Einbau anwendbar. Für den grabenlosen Einbau gilt EN 12889.
Ergänzend können weitere örtliche oder nationale Bestimmungen gelten, zum Beispiel der Arbeitsschutz, die Wiederherstellung der Straßenoberfläche und Anforderungen an die Dichtheitsprüfung.
Für diese Norm ist das Gremium NA 119-05-34 AA „Rohrverlegung und -statik (CEN/TC 165/WG 10 und CEN/TC 165/WG 12)“ bei DIN zuständig.
Änderungen in DIN EN 1610:2015-12 gegenüber EN 1610:1997:
Wichtige Stichworte dieser Norm:
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1610:1997-10 .
Dieser Artikel wurde berichtigt durch: DIN EN 1610 Berichtigung 1:2016-09 .
Gegenüber DIN EN 1610:1997-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Definition des Mindestarbeitsraumes neu aufgenommen; b) für Baustoffe für die Leitungszone (Bettung) wurden Höchstmaße für DN kleiner 100 sowie DN größer 600 ergänzt (5.2.1); c) Anforderungen für industriell hergestellte Gesteinskörnungen und recycelte Baustoffe in der Leitungszone wurden aufgenommen (5.2.3.4); d) mit 6.1 wurden allgemeine Anforderungen an den Grabeneinbau (Rohr-Boden-System) ergänzt; e) der Mindestarbeitsraum für Gräben mit einer Höhe über 2,5 m wurde ergänzt; f) Bild 2 wurde geändert - Darstellung des Mindestarbeitsraumes; g) in 6.3 (Grabenbreite) wurde der Begriff "Mindestarbeitsraum" eingeführt; h) in 12.2 (Sichtprüfung) wurde die Kodierung nach EN 13508-2 aufgenommen; i) der Anhang B für zusätzliche Informationen zu Eigenschaften von körnigen, ungebundenen Baustoffen wurde gestrichen; j) der Anhang C "Herstelleranleitungen" wurde neu aufgenommen; k) der Anhang D "Zusätzliche nationale Veröffentlichungen" wurde ergänzt.