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Norm [AKTUELL]
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Diese Europäische Norm ist auf Stillgewässer mit einer Oberfläche größer als 1 ha (0,01 km2) und maximaler Wassertiefe (bei Mittelwasser) größer als 1 m anwendbar. In dieser Europäischen Norm sind sämtliche Typen permanenter Stillgewässer eingeschlossen, einschließlich natürlicher, veränderter und künstlicher, alle Süßwasser- und Brackwasser-Bereiche, mit Ausnahme solcher Systeme, die regelmäßig Anschluss zum Meer haben, und der Kanäle. Nach diesen Kriterien gibt es schätzungsweise mindestens 500 000 natürliche Stillgewässer in Europa, die meisten liegen in den eiszeitlich geprägten Landschaften in den nördlichen und westlichen Gebieten sowie in Skandinavien. Seenlandschaften treten auch örtlich in Gebieten wie der Tiefebene der Donau und im Alpenraum auf. In anderen Landschaftsräumen finden sich natürliche Stillgewässer vergleichsweise selten, hier sind Stauseen und Abgrabungsgewässer häufiger. Diese Europäische Norm ist vorgesehen zur a) Unterstützung von Umwelt- und Naturschutz-Behörden bei den Anforderungen der Überwachung nach EU-Wasserrahmenrichtlinie (Artikel 8, Anhang II und Anhang V); b) Erstellung geeigneten Datenmaterials für die Überwachung und die Berichtspflicht der Natura 2000-Gebiete gemäß der Habitat-Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie; c) Bereitstellung von Informationen zur Unterstützung anderer Umweltberichtspflichten (zum Beispiel im Zusammenhang mit Biodiversitäts- oder Umweltverträglichkeitsprüfungen); d) Unterstützung bei Vorhaben der Gewässerbewirtschaftung und Renaturierung. Diese Europäische Norm a) definiert den Schlüsselbegriff "Hydromorphologie" sowie andere Fachbegriffe, die sich auf die physikalischen Eigenschaften der Stillgewässer und deren hydrologisches Regime beziehen; b) konkretisiert die wichtigsten Eigenschaften und Prozesse der Stillgewässer, die als Bestandteil der hydromorphologischen Aufnahme und der Beurteilung des hydromorphologischen Zustandes von Stillgewässern dienen können; c) definiert die Hauptbelastungen, die europäische Stillgewässer beeinträchtigen; d) gibt eine Anleitung zu Verfahren bei der Erhebung hydromorphologischer Daten in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und dem zu erwartenden Nutzen der Beurteilung. Eine Hierarchie der Vorgehensweisen von Übersichtsverfahren auf der Grundlage vorliegender Datenbestände, Karten und Fernerkundungsdaten bis hin zu Geländeuntersuchungen, wie zum Beispiel der Stillgewässer-Habitat-Untersuchung (en: LHS = Lake Habitat Survey), wird zugrunde gelegt; e) bietet Unterstützung bei der Daten-Präsentation; f) legt Leitlinien bei Fragestellungen zur Daten-Qualitätssicherung fest. Diese Europäische Norm beschäftigt sich nicht mit biologischen Bewertungen der Stillgewässer, wie dem Vorkommen oder Fehlen einzelner Arten oder der Artenzusammensetzung, noch versucht sie, bestimmte hydromorphologische Eigenschaften mit den zugehörigen Lebensgemeinschaften zu verknüpfen. Von Bedeutung hingegen ist es, ob Pflanzen oder andere Organismen signifikante Strukturmerkmale darstellen (zum Beispiel eine Übergangszone im Litoralbereich). In Bezug auf die WRRL trägt der hydromorphologische Zustand nur im Falle eines sehr guten ökologischen Zustandes zu einer Bewertung bei. Für einen guten ökologischen Zustand oder die Klassen darunter werden die hydromorphologischen Bedingungen nicht zugrunde gelegt, müssen aber "übereinstimmen mit den erzielten Ergebnissen für die biologischen Qualitätsmerkmale jeder Klasse", zum Beispiel mäßiger, unbefriedigender und schlechter ökologischer Zustand.
Die vorbereitenden Arbeiten wurden von dem Arbeitskreis "Biologisch-ökologische Gewässeruntersuchung" (NA 119-01-03-05-06 AK) des NA 119-01-03 AA "Wasseruntersuchung" durchgeführt, die aus Mitteln des Länderfinanzierungsprogrammes "Wasser, Boden und Abfall" gefördert wurden.