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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Europäische Norm beschreibt Grundsätze guter Praxis für das Management der Trinkwasserversorgung im Krisenfall einschließlich der erforderlichen vorkehrenden und nachsorgenden Maßnahmen. Dieses Dokument wurde von der Arbeitsgruppe 15 "Sicherheit der Trinkwasserversorgung" des CEN/TC 164 "Wasserversorgung" erarbeitet. Dieser Leitfaden beschreibt die Grundsätze des Krisenmanagements, einschließlich entsprechender Empfehlungen für Trinkwasserversorger, und bietet Beispiele, die von der Arbeitsweise von Organisationen für Katastrophen- und Krisenmanagement innerhalb der entsprechenden zuständigen nationalen Behörden abgeleitet wurden. Trinkwasserversorger sollten über angemessene Einrichtungen, angemessen qualifiziertes Personal und verlässliche Qualitätssicherungsmaßnahmen verfügen. Sie sollten so organisiert sein, dass die Erbringung ihrer Leistungen in einer sicheren, zuverlässigen, umweltfreundlichen und wirtschaftlichen Weise unter üblichen Versorgungsbedingungen sichergestellt ist. Ein effektives und effizientes Risikomanagementsystem unterstützt alle Abläufe des Krisenmanagements einer Organisation. Leitlinien für das Risikomanagement zur Sicherheit der Trinkwasserversorgung sind in einem separaten Dokument (EN 15975-2, in Vorbereitung) enthalten. In sehr seltenen Fällen treten jedoch Situationen ein, die Trinkwasserversorger nicht ohne erhebliche Unterstützung durch Dritte und die Mitwirkung der zuständigen Behörden bewältigen können. Diese Situationen sind schwer vorhersehbar und es ist daher unmöglich, detailliert ausgearbeitete Vorkehrungen zu treffen. Sie sind durch das Fehlen von Informationen beziehungsweise das Vorhandensein widersprüchlicher Informationen sowie eines großen Risikos potentiell schwerwiegender Auswirkungen gekennzeichnet. Aufgrund der Komplexität infolge der Beteiligung und des Zusammenwirkens unterschiedlicher Akteure und der den Situationen innewohnenden Dynamik ist deren Beherrschung schwierig. Das beteiligte Schlüsselpersonal kann im Hinblick auf die Entscheidungsfindung, die verfügbare Zeit und die Rechtfertigung seines Handelns unter erheblichem Druck stehen, während ihm gleichzeitig nur eine begrenzte Anzahl von Hilfsmitteln zur Verfügung steht. Die internen und externen Kommunikationseinrichtungen können außer Betrieb sein oder nur ungenügend funktionieren. Angemessene Entscheidungen müssen die besonderen Umstände der Krise und die Hauptziele zur Wiederherstellung der üblichen Wasserversorgungsdienstleistungen berücksichtigen. Zu diesem Zweck wurden diese Leitlinien von CEN erarbeitet. Die Zielsetzungen dieser Hinweise bestehen darin, den Trinkwasserversorger im Krisenfall in die Lage zu versetzen, die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, um die kontinuierliche Wasserversorgung im größtmöglichen Umfang aufrechtzuerhalten und die normalen Betriebsbedingungen so schnell wie möglich wiederherzustellen. Die zum Erreichen dieser Ziele erforderlichen Führungsmittel sind in dieser Norm erläutert. Die Grundschritte des in dieser Norm beschriebenen Ablaufs können auch während eines Normalbetriebs angewendet werden, der das Potential hat, sich zu einer Krise auszuweiten. Die Versorgung mit Trinkwasser wird in Europa in unterschiedlicher Weise organisiert. In Abhängigkeit von der Gesetzgebung und den Organisationsstrukturen kann die Zuständigkeit für das Krisenmanagement variieren. Im vorliegenden Dokument wird der Begriff "Trinkwasserversorger" verwendet, um diese unterschiedlichen Organisationsstrukturen widerzuspiegeln. Die Mitgliedstaaten können das vorliegende Dokument verwenden, um diese Strukturen im Einzelnen festzulegen. Durch die nationale Gesetzgebung können Begriffe festgelegt sein, die sich von den in der vorliegenden Norm verwendeten Begriffen unterscheiden. In diesem Fall sollten bei der Anwendung dieser Norm die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden. Für diese Norm ist das Gremium NA 119-06-04 AA "Dienstleistungen im Bereich Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung (ISO/TC 224)" im DIN zuständig.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 15975-1:2016-03 .