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Diese Europäische Norm legt Anforderungen an Konstruktion, Funktion und Ursprungs- oder Sortimentsverpackung von Feuerwerkskörpern fest. Sie gilt für Feuerwerkskörper der Kategorie F1, F2 und F3 nach EN 15947-2:2015. Diese Europäische Norm gilt nicht für pyrotechnische Gegenstände, die militärische Explosivstoffe oder kommerzielle Sprengstoffe außer Schwarzpulver oder Blitzsatz enthalten. Diese Europäische Norm gilt nicht für pyrotechnische Gegenstände, die einen pyrotechnischen Satz enthalten, in welchem einer der nachfolgend aufgeführten Stoffe enthalten ist: - Arsen und Arsenverbindungen; - Hexachlorbenzol; - Mischungen mit einem Massenanteil an Chloraten von mehr als 80 %; - Mischungen von Chloraten mit Metallen; - Mischungen von Chloraten mit rotem Phosphor (außer bei Verwendung in Knallbonbons, Party-Knallern oder Knallziehbändern); - Mischungen von Chloraten mit Kaliumhexacyanoferrat(II); - Mischungen von Chloraten mit Schwefel (diese Mischungen sind nur für Reibköpfe zulässig); - Mischungen von Chloraten mit Sulfiden; - Blei oder Bleiverbindungen; - Quecksilberverbindungen; - weißer Phosphor; - Pikrate und Pikrinsäure; - Kaliumchlorat mit einem Massenanteil an Bromaten von mehr als 0,15 %; - Schwefel mit einem Säuregehalt von mehr als 0,002 %, angegeben als Massenanteil von Schwefelsäure; - Zirkon mit einer Korngröße von weniger als 40 µm. Dieses Dokument (EN 15947-5:2015) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 212 "Pyrotechnische Gegenstände" erarbeitet, dessen Sekretariat vom NEN (Niederlande) gehalten wird. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-08-81 AA "Pyrotechnische Gegenstände" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 15947-5:2010-12 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 15947-5:2022-12 .
Gegenüber DIN EN 15947-5:2010-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Unterscheidung zwischen den Typen "Batterien die externe Stabilisierung erfordern" und "Batterien" sowie "Kombinationen die externe Stabilisierung erfordern" und "Kombinationen" und Ergänzung der entsprechenden spezifischen Anforderungen; b) Ergänzung des Typs "Verbundfeuerwerk" und Ergänzung der entsprechenden spezifischen Anforderungen; c) Ergänzung von Stichprobenplänen für kleine Lose; d) redaktionell überarbeitet.