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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument legt Prüfverfahren fest. Es ist auf Feuerwerkskörper der Kategorien F1, F2 und F3 anwendbar, wie nach Artikel 6, Absatz (1), Abschnitt (a), Unterabschnitte (i) bis (iii) der Richtlinie 2013/29/EU festgelegt. Dieses Dokument (EN 15947-4:2022) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 212 "Pyrotechnische Gegenstände" erarbeitet, dessen Sekretariat von NEN (Niederlande) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-08-81 AA "Pyrotechnische Gegenstände" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 15947-4:2016-02 .
Gegenüber DIN EN 15947-4:2016-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aufgrund der Aufnahme eines neuen Prüfverfahrens (6.1.8) wurden zwei neue Prüfmittel 5.28 "Fallrohr" und 5.29 "Massestück in zylindrischer Form" hinzugefügt; b) Aufgrund der Aufnahme von Bengalfeuer zum Halten in der Hand wurden in 6.1.1.2 die Abschnittstitel überarbeitet; c) in 6.1.6.2 wurde ein Satz hinzugefügt, mit dem die Prüfung von Anzündungen, die für bestimmte Gegenstände mit Klebeband befestigt werden, abgedeckt wird; d) in 6.1.8 wurde ein neues Prüfverfahren mit der Bezeichnung "Bruchverhalten von Abschlüssen" hinzugefügt; e) Tabelle 2 und Tabelle 3 in 6.3.1.2.2 wurden aktualisiert, so dass sie alle möglichen Typen enthalten; f) Bild 9 in 6.5.2 wurde unter Berücksichtigung einer Neuanordnung des Schallpegelmessers in Bezug zum Party-Knaller überarbeitet; g) Überarbeitung von 6.14.1; h) Dokument redaktionell überarbeitet.