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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese DIN-EN-Norm legt Sicherheitsanforderungen und Schutzmaßnahmen für kartuschenbetriebene Befestigungs- und Markierwerkzeuge fest, die mit einem Kolben funktionieren und die für den Gebrauch mit Befestigungselementen aus Metall (wie zum Beispiel Nägel, Ösen oder Gewindebolzen) vorgesehen sind.
Diese Europäische Norm gehört zum Typ C, wie in DIN EN ISO 12100 angegeben.
Befestigungswerkzeuge dienen dazu, Befestigungselemente in einen Grundwerkstoff einzutreiben. Markierwerkzeuge werden verwendet, um Werkstücke durch Einschlagen (von zum Beispiel Buchstaben oder Ziffern) zu kennzeichnen.
Genormt sind handgehaltene Werkzeuge für die Verwendung von Kartuschen mit festem Treibmittel, welche eine geringe Menge Zündmittel mit einer von der des Haupttreibmittels abweichenden Zusammensetzung enthalten. Hingegen sind Anforderungen an die mit den Werkzeugen zu verwendenden Kartuschen und Befestigungselemente hier nicht genormt.
In dieser Norm werden neun Hauptgruppen von Gefährdungen berücksichtigt, nämlich Gefährdungen durch: Frei fliegende Befestigungselemente hoher Geschwindigkeit, Auswurf von Bruchstücken des Gerätes, der Kartuschenhülsen oder des Magazins beziehungsweise des Werkstücks, ausströmende Verbrennungsgase, Lärm, Schwingungen und Stöße, heiße Oberflächen, Vernachlässigung ergonomischer Grundsätze sowie fehlerhafte Montage beziehungsweise fehlerhafter Wiederzusammenbau des Werkzeuges.
Die sich aus den einzelnen Gefährdungen ableitenden Anforderungen an die Sicherheit werden detailliert festgelegt. Außerdem sind die Prüfverfahren genormt, mittels derer die Einhaltung jeder einzelnen Sicherheitsanforderung verifiziert werden kann.
Des Weiteren sind in dieser Norm Anforderungen an die Bedienungsanleitung im Hinblick auf einen sicheren Gebrauch der Werkzeuge festgelegt.
Verschiedene normative und informative Anhänge in der Norm behandeln die folgenden Themen: Bestimmungen des maximalen Gasdrucks im Kartuschenlager und der Mündungsgeschwindigkeit, Verifizierung der Betriebssicherheit, Geräuschmessverfahren und ergonomische Griffgestaltung.
Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der im CEN/TC 213 "Kartuschenbetriebene handgeführte Werkzeuge - Sicherheit", dessen Sekretariat vom SNV (Schweiz) gehalten wird, erarbeiteten Europäischen Norm. Das zuständige deutsche Spiegelgremium ist der Arbeitsausschuss NA 121-05-02 AA "Bolzensetzwerkzeuge und Befestigungstechnik" des FWS.
Dieses Dokument ersetzt DIN 7260-1:1976-03 , DIN 7260-2:1974-04 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 15895:2018-08 .
Gegenüber DIN 7260-1:1976-03 und DIN 7260-2:1974-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) In 5.3.2 wird eine Konstruktion gefordert, die gefährliche Fehler beim Zusammenbau des Werkzeugs durch den Anwender verhindert; b) in 5.3.3 sind Anforderungen an die Bereitstellung von Splitterschutzhauben und an deren Befestigungsvorrichtungen enthalten; c) gegenüber der in DIN 7260-1:1976-03, 2.2 genormten allgemeinen Forderung, dass bei der Verwendung keine höheren als die vorgesehenen Betriebsdrücke entstehen dürfen, ist in 5.4 die Widerstandsfähigkeit des Werkzeugs gegen den Verbrennungsdruck gefordert sowie festgelegt, dass Kartuschen und Magaziniersysteme durch das Werkzeug nicht beschädigt werden dürfen; d) in 5.6.2 wird gefordert, dass Gestaltung und Ausführung des Kolbens einen Bruch mit gefährlichen Folgen soweit wie praktisch möglich verhindern müssen; e) in 5.8 wird die durch konstruktive Maßnahmen größtmögliche praktische Verminderung der Schallemission beim Setzen gefordert, während DIN 7260-1 nur die Begrenzung auf ein erträgliches Maß vorsieht. Außerdem sind in Anhang D Messverfahren für die Bestimmung der Geräuschemission verschiedener Werkzeugtypen genormt; f) in 5.9 wird die durch konstruktive Maßnahmen größtmögliche praktische Verminderung der mechanischen Schlagbelastung durch den Rückstoß beim Auslösen gefordert, während DIN 7260-1 nur die Begrenzung auf ein erträgliches Maß vorsieht. Außerdem sind in 5.9 konkrete Hinweise auf Möglichkeiten der rückstoßarmen Konstruktion des Werkzeugs aufgeführt; g) in 5.10 sind in Abhängigkeit von der Funktion eines berührbaren Teils des Werkzeugs Grenzwerte für seine Oberflächentemperatur während des Betriebs festgelegt sowie Anforderungen an Warnhinweise für den Fall der Nichteinhaltung; h) 5.11 beinhaltet ergonomische Anforderungen hinsichtlich des Auslasses von Verbrennungsgasen; i) gegenüber der nach DIN 7260-2:1974-04, 2.5 geforderten Werkzeugprüfung mit einer Kartusche von 10 % höherer Energie als der maximal für das jeweilige Kartuschenkaliber nach DIN 7260-2 zugelassenen, wird die Haltbarkeit des Werkzeugs nach 6.4.2 beim 1,3fachen maximalen Betriebsdruck der stärksten erhältlichen Kartusche geprüft, und nach 6.4.4 ist die Widerstandsfähigkeit der Magaziniersysteme für jede vom Werkzeughersteller empfohlene Kartuschensorte und Kartuschenstärke beim 1,15fachen Betriebsdruck der jeweiligen Kartuschenstärke zu prüfen; j) in 7.2 ist die Anbringung von Warnhinweisen zu Restrisiken bei der Anwendung am Werkzeug und/oder Koffer genormt; k) 7.3 beinhaltet umfangreiche Anforderungen an Gestaltung und Inhalt der Begleitunterlagen einschließlich der Beschreibung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs, der Wartung und des Ersatzes von Verschleißteilen sowie des richtigen Verhaltens bei Betriebsstörungen sowie Anforderungen an Hinweise auf als sicher zu verwendende Kartuschen samt der Forderung nach Beschreibung eines Verfahrens zur Prüfung der Eignung von Kartuschen; l) nach 7.3 ist es erforderlich, dem Anwender Hinweise auf geeignetes Verbrauchsmaterial (Befestigungselemente, Markierzubehör, Kartuschen) zu geben. Dafür sind die in DIN 7260-1:1976-03, Abschnitt 5 und Abschnitt 6 genormten Anforderungen an Kartuschen und Setzbolzen entfallen; m) in 7.3.4 ist die Angabe der nach Anhang D bestimmten Schalldruckpegel am Arbeitsplatz sowie ggf. des abgestrahlten Schalleistungspegels, sowie die Angabe der Messunsicherheiten festgelegt; n) in 7.3.5 ist die Angabe des Hand-Arm-Schwingungsgesamtwerts nach der Maschinenrichtlinie festgelegt; o) in 7.4 ist zur Kennzeichnung des Werkzeugs neben bisher schon geltenden Elementen die Anbringung des CE-Zeichens anstelle des nach DIN 7260 geforderten Zulassungssymbols festgelegt; p) die Forderung an das Beilegen von Unfallverhütungsrichtlinien als Teil der Werkzeugausrüstung ist entfallen; q) Anforderungen an Prüfplaketten zur Dokumentation der regelmäßigen Werkzeugwiederholprüfung und an ihre Anbringung sind nicht mehr enthalten, weil diese Prüfungen in Übereinstimmung mit verschiedenen europäischen Richtlinien bei Arbeitsmitteln individuell durch den Arbeitgeber festzulegen sind.