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Mykotoxine sind stark gesundheitsschädliche sekundäre Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen. Lebensmittel, die unter feuchten Bedingungen angebaut, geerntet oder gelagert werden, können von Schimmelpilzen befallen werden, deren Stoffwechselprodukte dann in das Lebensmittel gelangen. Die Toxizität einiger Mykotoxine ist für den Menschen erheblich; deshalb ist ein sicherer Nachweis von besonderer Bedeutung für den gesundheitlichen Verbraucherschutz. In Deutschland gilt zur Verringerung der Mykotoxinbelastung die Mykotoxin-Höchstmengenverordnung. Sie enthält seit 2004 nicht nur Regelungen für Aflatoxine, sondern auch für Ochratoxin A, Fumonisine, Deoxynivalenol und Zearalenon. Seit 2001 werden die nationalen Bestimmungen durch EU-weit geltende Höchstgehaltregelungen für Kontaminanten in Lebensmitteln ergänzt. Höchstgehalte an Mykotoxinen in bestimmten Lebensmitteln werden außerdem noch durch verschiedene andere Verordnungen geregelt. Diese Europäische Norm legt ein Verfahren zur Bestimmung von Deoxynivalenol (DON) in Getreide (Korn und Mehl), Getreideerzeugnissen und Säuglings- und Kleinkindernahrung auf Getreidebasis durch Hochleistungsflüssigchromatographie (HPLC) mit Reinigung an einer Immunoaffinitätssäule und UV-Detektion fest. Dieses Verfahren wurde in drei Ringversuchen getestet. Der erste Ringversuch wurde an Weizen, Reismehl, Hafermehl, Mais, Maisgrieß und Frühstückscerealien auf Weizenbasis mit 85,4 µg/kg bis 1 768 µg/kg durchgeführt. Der zweite Ringversuch wurde an Weizen und Mais mit 165 µg/kg bis 4 700 µg/kg und der dritte Ringversuch mit Säuglings- und Kleinkindernahrung auf Getreidebasis mit 58 µg/kg bis 452 µg/kg durchgeführt. In der hier festgelegten Norm wird Deoxynivalenol mit Wasser aus dem Erzeugnis extrahiert. Der wässrige Extrakt wird an einer Immunoaffinitätssäule gereinigt, um Verunreinigungen aus der Probe zu entfernen. Danach wird Deoxynivalenol durch HPLC- und UV-Detektion quantitativ bestimmt.