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wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm [AKTUELL]
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Fahrzeuge der Binnenschifffahrt sind mit einer Vielzahl elektrischer Verbraucher ausgestattet, die mit 230 V oder 400 V betrieben werden. Während der Fahrzeit wird die kontinuierliche elektrische Energieversorgung über das Bordnetz von Generatoren, die von Dieselmotoren angetrieben werden, sichergestellt. Während der Liegezeiten müssen diese Generatoren weiterbetrieben werden, wenn keine geeignete Landversorgung mit elektrischer Energie zur Verfügung steht. Dieser Generatorbetrieb führt zu teilweise starker Lärmbelästigung sowohl für die Besatzung auf dem eigenen Fahrzeug als auch auf längsseits liegenden anderen Fahrzeugen und für die Anwohner an Land. Dazu kommt noch die Belastung durch Abgase. Diese Norm legt Anforderungen an elektrische Anlagen zur landseitigen Versorgung von stillliegenden Fahrzeugen der Binnenschifffahrt mit elektrischer Energie, Drehstrom 400 V, der Frequenz von 50 Hz und mit einer Stromstärke bis 125 A fest. Sie gilt für die Versorgung von Fahrzeugen der Binnenschifffahrt in Häfen und an Liegeplätzen für die gewerbliche Binnenschifffahrt. Dieser Teil (1) von DIN EN 15869 legt allgemeine Anforderungen fest und enthält Informationen zum Abrechnungsverfahren. Für die Versorgung von Sportbooten und Hausbooten in Marinas und ähnlichen Anlagen gelten die Anforderungen nach HD 60364-7-709. Für elektrische Landanschlüsse mit einer Stromstärke größer als 125 A, wie sie für Fahrgastschiffe mit Hotelbetrieb in Betracht kommen, gilt DIN EN 16840. Zuständig ist der DIN-NA 132-07-01 AA "Binnenschifffahrt, Wasserfahrzeuge, Hafenanlagen".
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 15869-1:2010-06 .
Gegenüber DIN EN 15869-1:2010-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Titel wurde geändert; b) die maximale Betriebsstromstärke wurde von 65 A auf 125 A erhöht; c) der Anwendungsbereich wurde ergänzt und präzisiert; d) die normativen Verweisungen wurden ergänzt; e) Abschnitt 3 wurde ergänzt und die Definitionen der Begriffe an die in EN 16840 verwendeten angepasst; f) sämtliche Anforderungen, die für alle Teile der elektrischen Anlage "Landanschluss" gemeinsam gelten, wurden aus Teil 2 und Teil 3 in Teil 1 verschoben und zusammengefasst; g) Bild 1 (Übersichtsplan) wurde an das entsprechende Bild von EN 16840 angepasst; h) in Anhang A wurde Abschnitt A.5 hinzugefügt; i) Literaturhinweise aus allen Teilen der Reihe EN 15869 wurden zusammengefasst und in Teil 1 eingefügt; j) redaktionelle Änderungen wurden vorgenommen.
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