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Mykotoxine sind stark gesundheitsschädliche sekundäre Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen. Lebensmittel, die unter feuchten Bedingungen angebaut, geerntet oder gelagert werden, können von Schimmelpilzen befallen werden, deren Stoffwechselprodukte dann in das Lebensmittel gelangen. Die Toxizität einiger Mykotoxine ist für den Menschen erheblich; deshalb ist ein sicherer Nachweis von besonderer Bedeutung für den gesundheitlichen Verbraucherschutz. In Deutschland gilt zur Verringerung der Mykotoxinbelastung die Mykotoxin-Höchstmengenverordnung. Sie enthält seit 2004 nicht nur Regelungen für Aflatoxine, sondern auch für Ochratoxin A, Fumonisine, Deoxynivalenol und Zearalenon. Seit 2001 werden die nationalen Bestimmungen durch EU-weit geltende Höchstgehaltregelungen für Kontaminanten in Lebensmitteln ergänzt. Höchstgehalte an Mykotoxinen in bestimmten Lebensmitteln werden außerdem noch durch verschiedene andere Verordnungen geregelt. Daher ist eine europäisch einheitliche Verfahrensweise zur Bestimmung von Mycotoxinen zur Sicherung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes unerlässlich. Diese Europäische Norm zur Bestimmung von Ochratoxin A in Säuglings- und Kleinkindernahrung auf Getreidebasis ist vom Technischen Komitee CEN/TC 275 "Lebensmittelanalytik - Horizontale Verfahren" (Sekretariat: DIN, Deutschland) des Europäischen Komitees für Normung (CEN) nach eingehenden Vorarbeiten der Arbeitsgruppe 5 "Biotoxine" erarbeitet worden. Das zuständige deutsche Arbeitsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 057-01-03 AA "Biotoxine" des Normenausschusses "Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte" (NAL) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Diese Norm legt ein Verfahren zur Bestimmung von Ochratoxin A in Säuglings- und Kleinkindernahrung auf Getreidebasis durch Hochleistungsflüssigchromatographie (HPLC) mit Reinigung an einer Immunoaffinitätssäule und Fluoreszenzdetektion fest. Dieses Verfahren wurde in einem Ringversuch an sowohl natürlich kontaminierten als auch aufgestockten Proben mit Gehalten von 0,050 µg/kg bis 0,217 µg/kg validiert. In weiteren Untersuchungen wurde nachgewiesen, dass das Verfahren auf Beikost, die 8 verschiedene Getreidearten, Honig und Kakao enthält, bis zu Gehalten von 3,540 µg/kg anwendbar ist. Die Probeneinwaage wird nach der Zugabe eines Gemisches aus 0,5 molarer Phosphorsäure und 2 molarer Natriumchlorid-Lösung mit tert-Butylmethylether extrahiert. Der Extrakt wird eingedampft und in einem Gemisch aus Methanol und phosphatgepufferter Kochsalzlösung (PBS) erneut gelöst. Nach dem Entfernen von lipophilen Verbindungen mit Hexan wird der Extrakt auf eine Immunoaffinitätssäule gegeben, die spezifische Antikörper gegen Ochratoxin A enthält. Das Toxin wird mit Methanol von der Säule eluiert. Ochratoxin A wird durch HPLC mit verbesserter Fluoreszenzdetektion unter Anwendung einer Nachsäulenreaktion mit Ammoniak bestimmt.