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Norm [AKTUELL]
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Mykotoxine sind stark gesundheitsschädliche sekundäre Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen. Lebensmittel, die unter feuchten Bedingungen angebaut, geerntet oder gelagert werden, können von Schimmelpilzen befallen werden, deren Stoffwechselprodukte dann in das Lebensmittel gelangen. Die Toxizität einiger Mykotoxine ist für den Menschen erheblich; deshalb ist ein sicherer Nachweis von besonderer Bedeutung für den gesundheitlichen Verbraucherschutz. In Deutschland gilt zur Verringerung der Mykotoxinbelastung die Mykotoxin-Höchstmengenverordnung. Sie enthält seit 2004 nicht nur Regelungen für Aflatoxine, sondern auch für Ochratoxin A, Fumonisine, Deoxynivalenol und Zearalenon. Seit 2001 werden die nationalen Bestimmungen durch EU-weit geltende Höchstgehaltregelungen für Kontaminanten in Lebensmitteln ergänzt. Höchstgehalte an Mykotoxinen in bestimmten Lebensmitteln werden außerdem noch durch verschiedene andere Verordnungen geregelt. Daher ist eine europäisch einheitliche Verfahrensweise zur Bestimmung von Mycotoxinen zur Sicherung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes unerlässlich. Diese Europäische Norm zur Bestimmung von Ochratoxin A in verschiedenen Trockenfrüchten ist vom Technischen Komitee CEN/TC 275 "Lebensmittelanalytik - Horizontale Verfahren" (Sekretariat: DIN, Deutschland) des Europäischen Komitees für Normung (CEN) nach eingehenden Vorarbeiten der Arbeitsgruppe 5 "Biotoxine" erarbeitet worden. Das zuständige deutsche Arbeitsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 057-01-03 AA "Biotoxine" des Normenausschusses "Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte" (NAL) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Die Norm legt ein Verfahren zur Bestimmung von Ochratoxin A in Korinthen, Rosinen, Sultaninen, gemischtem Trockenobst und getrockneten Feigen durch Hochleistungsflüssigchromatographie (HPLC) mit Reinigung an einer Immunoaffinitätssäule und Fluoreszenzdetektion fest. Dieses Verfahren wurde in einem Ringversuch durch die Untersuchung sowohl von natürlich kontaminierten als auch von aufgestockten Proben mit Gehalten von 1,1 µg/kg bis 11 µg/kg validiert. Die Probeneinwaage wird mit einem Gemisch aus Methanol und Phosphorsäure extrahiert. Der Extrakt wird filtriert, mit einer phosphatgepufferten Salzlösung verdünnt und auf eine Immunoaffinitätssäule aufgebracht, die spezifische Antikörper gegen Ochratoxin A enthält. Ochratoxin A wird auf der Säule isoliert, gereinigt und konzentriert und anschließend mit einem Elutionsmittel abgetrennt. Ochratoxin A wird durch Hochleistungsflüssigchromatographie (HPLC) an einer Umkehrphasen-Säule und Fluoreszenzdetektion quantitativ bestimmt.