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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm enthält sicherheitstechnische Anforderungen und deren Überprüfung für Gestaltung und Konstruktion von feststehenden trennenden Schutzeinrichtungen, die mittels Werkzeug geöffnet oder entfernt werden, und von trennenden Schutzeinrichtungen mit Verriegelung mit oder ohne Zuhaltung für bewegliche Teile der Kraftübertragung von selbstfahrenden Maschinen mit Fahrersitz und angebauten, aufgesattelten oder gezogenen Maschinen, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Außerdem legt sie fest, welche Informationen über sicheres Arbeiten (einschließlich zu Restgefahren) vom Hersteller zur Verfügung zu stellen sind. Sie behandelt signifikanten Gefährdungen (siehe Anhang A), Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse in Bezug auf feststehende trennende Schutzeinrichtungen, die mittels Werkzeug geöffnet oder entfernt werden, und von beweglichen trennenden Schutzeinrichtungen mit Verriegelung mit oder ohne Zuhaltung für bewegliche Teile der Kraftübertragung, wenn sie bestimmungsgemäß und unter den vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen verwendet werden (siehe Abschnitte 4 und 5). Sie gilt nicht für Schutzeinrichtungen für bewegliche Teile der Kraftübertragung von: - land- und forstwirtschaftlichen Traktoren; - Luftfahr- und Luftkissenfahrzeuge, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden; - Rasen- und Gartengeräte; - Zapfwellen-Gelenkwellen zwischen land- und forstwirtschaftlichen Traktoren und angebauten oder gezogenen Geräten. Gegenüber der DIN EN 15811:2010-05 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) Änderung des Titels zur Verdeutlichung des Anwendungsbereiches der Norm; b) Ergänzung der Verweisung auf das Verfahren zur Risikobewertung in Abschnitt 4; c) Ergänzung von Anforderungen an trennende Schutzeinrichtungen mit Verriegelung mit oder ohne Zuhaltung in 5.3; Redaktionelle Änderungen; d) Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-16-30 "Einzelthemen" der Normengruppe Landtechnik des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der interessierten Kreise waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 15811:2011-04 .
Gegenüber der DIN EN 15811:2011-04 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) Änderung des Titels zur Verdeutlichung des Anwendungsbereiches der Norm; b) Ergänzung der Verweisung auf das Verfahren zur Risikobewertung in Abschnitt 4; c) Ergänzung von Anforderungen an trennende Schutzeinrichtungen mit Verriegelung mit oder ohne Zuhaltung in 5.3; d) Redaktionelle Änderungen