Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
In DIN EN 15789 werden allgemeine Regeln für die Zählung von Saccharomyces cerevisiae in Futtermitteln (Zusatzstoffe, Vormischungen und Mischfuttermittel mit Ausnahme von mineralischen Futtermitteln) festgelegt, die Saccharomyces cerevisiae als einzelnen mikrobiellen Bestandteil oder in einem Gemisch mit anderen Mikroorganismen enthalten. Die Anwendung des Verfahrens auf Vormischungen und Mischfuttermittel mit kritischen Kupfermengen erfordert ein besonderes Vorgehen. Dieses Dokument ist nicht anwendbar auf mineralische Futtermittel, die als Ergänzungsfuttermittel definiert sind, die hauptsächlich aus Mineralstoffen zusammengesetzt sind und mindestens 40 % Rohasche enthalten (Verordnung (EG) Nr. 767/2009).
Die Europäische Norm wurde vom CEN/TC 327 "Futtermittel- Probenahme- und Untersuchungsverfahren" erarbeitet, dessen Sekretariat von NEN (Niederlande) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 057-03-03 AA "Futtermittel" des DIN-Normenausschusses Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 15789:2009-12 .
Gegenüber DIN EN 15789:2009-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung des Titels; b) Erweiterung des Anwendungsbereiches auf alle als Futterzusatzstoff eingesetzten Saccharomyces-cerevisiae-Stämme; c) Aktualisierung der normativen Querverweisungen; d) Zusatz von phosphatgepufferter Salzlösung mit Tween® 80; e) Ergänzung der Möglichkeit, phosphatgepufferte Salzlösung mit Tween® 80 für die Herstellung der Ausgangssuspension sowie als Verdünnungsmittel für Verdünnungsreihen zu verwenden; f) Entfernung des chromogenen Nährmediums für die Zählung von Saccharomyces cerevisiae; g) Ergänzung der Möglichkeit des Einsatzes von Ausstrichplatten und eines Spiralplaters für die Zählung; h) Herstellung der Ausgangssuspensionen generell mit temperierter tPBS; i) Vereinheitlichung der Homogenisierungsdauer für die Herstellung der Ausgangssuspensionen auf eine Minute für alle Futtermittelmatrices; j) Anpassung der Inkubationszeit und temperatur auf 48 h bis 72 h bei (30 ± 1) °C; k) Ergänzung einer Vorgehensweise zur Untersuchung von Futtermitteln mit hohen Kupfergehalten im informativen Anhang A; l) Anpassung des Bereichs der akzeptierten Koloniezahlen für die Zählung von "≥ 30 bis ≤ 350" auf "≥ 10 bis ≤ 200" Kolonien je Platte; m) Norm redaktionell überarbeitet und den derzeit gültigen Gestaltungsregeln angepasst.