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Norm [AKTUELL]
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In DIN EN 15787 werden allgemeine Regeln für die Zählung von Laktobazillen in Futtermitteln (Zusatzstoffe, Vormischungen und Mischfuttermittel mit Ausnahme von mineralischen Futtermitteln) festgelegt, die Laktobazillen als einzelnen mikrobiellen Bestandteil oder in einem Gemisch mit anderen Mikroorganismen enthalten. Die Anwendung des Verfahrens auf Vormischungen und Mischfuttermittel mit kritischen Kupfermengen erfordert ein besonderes Vorgehen. Dieses Dokument ist nicht anwendbar auf mineralische Futtermittel, die als Ergänzungsfuttermittel definiert sind, die hauptsächlich aus Mineralstoffen zusammengesetzt sind und mindestens 40 % Rohasche enthalten (Verordnung (EC) 767/2009).
Die Europäische Norm wurde vom CEN/TC 327 "Futtermittel- Probenahme- und Untersuchungsverfahren" erarbeitet, dessen Sekretariat von NEN (Niederlande) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 057-03-03 AA "Futtermittel" des DIN-Normenausschusses Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 15787:2009-12 .
Gegenüber DIN EN 15787:2009-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung des Titels; b) Erweiterung des Anwendungsbereiches auf alle als Futterzusatzstoff eingesetzten Laktobazillen; c) Aktualisierung der normativen Querverweisungen; d) Zusatz von phosphatgepufferter Salzlösung mit Tween® 80; e) Ergänzung der Möglichkeit, phosphatgepufferte Salzlösung mit Tween® 80 für die Herstellung der Ausgangssuspension sowie als Verdünnungsmittel für Verdünnungsreihen zu verwenden; f) Anpassung der Zusammensetzung des MRS-Agars an handelsübliche Rezepturen; g) Verlagerung der Verwendung von LAMVAB-Medien aus dem normativen Teil des Dokuments in den informativen Anhang A; h) Ersatz des geforderten Labormixers mit einer Drehzahl von 18000 min−1 bis 22000 min−1 durch Homogenisiergeräte, z. B. nach EN ISO 7218, mit einer maximal geforderten Drehzahl von 10000 min−1; i) Vereinheitlichung der Homogenisierungsdauer für die Herstellung der Ausgangssuspension auf 5 min für alle Futtermittelmatrices; j) Herstellung der Ausgangssuspension generell mit temperierter tPBS; k) Ergänzung des Nährbodenplattenverfahrens als alternatives Kultivierungsverfahren; l) Ergänzung einer Vorgehensweise zur Untersuchung von Futtermitteln mit hohen Kupfergehalten im informativen Anhang A; m) Anpassung des Bereichs der akzeptierten Koloniezahlen für die Zählung von "≥ 30 bis ≤ 350" auf "≥ 10 bis ≤ 200" Kolonien je Platte; n) Norm redaktionell überarbeitet und den derzeit gültigen Gestaltungsregeln angepasst.