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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm behandelt Maschinen zur Herstellung von frischen und gefüllten Teigwaren durch Mischen, Kneten, Laminieren, Nudelformung und Pasteurisierung. Sie ist auf stationäre und ortsveränderliche Maschinen (ein Verschieben ist während der Benutzung nicht vorgesehen) mit einem Nenndurchsatz von nicht weniger als 25 kg/h anwendbar. Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefahrensituationen und Ereignisse, die auf Maschinen im Anwendungsbereich dieser Norm zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingungen, die vom Hersteller als Fehlanwendung vernünftigerweise vorhersehbar sind, verwendet werden. Sie behandelt die Gefährdungen, die während der folgenden Phasen der Lebensdauer dieser Maschine auftreten: Transport, Montage und Installation, Inbetriebnahme, Einrichten und Einstellen, Betrieb, Reinigung, Fehlersuche, Wartung, Abbau, Zerlegung, Außerbetriebsetzen und Verschrottung. Dieses Dokument ist für folgende Maschinengruppen anwendbar: - diskontinuierliche mit Hand beladene Knetmaschinen mit oder ohne Hebe- und Kippeinrichtungen; - kontinuierliche Knetmaschine; - Kombination von Teigknetmaschine und Teigbahnformmaschine; - Formmaschine für die Verarbeitung einer Teigbahn; - Formmaschine für die Verarbeitung von zwei Teigbahnen; - Teigbahnformmaschine (Laminator); - Kalibrierwalzenmaschine; - Teigbehältertransporteur; - Dampfpasteurisierer; - Kühleinrichtung; - Teigbahnschneideeinrichtung; - Gnocchi-Maschine; - Formmaschine für typische Nudeln. Diese Europäische Norm ist für die folgenden Maschinen nicht anwendbar: - Haushaltsgeräte; - Zusatzgeräte (die die Charakteristik des Produkts nicht ändern): Fördereinrichtungen, die nicht Teil der Maschine sind, Wiege- und Verpackungseinrichtungen, Hebe- und Kippeinrichtungen. Diese Europäische Norm ist nicht für Nudelverarbeitungsmaschinen anwendbar, die vor dem CEN-Ausgabedatum dieser Europäischen Norm hergestellt wurden. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 153 "Maschinen zur Verwendung mit Nahrungs- und Futtermitteln" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 15774:2010. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-18-07 AA "Getreideverarbeiter" im Fachbereich "Nahrungsmittelmaschinen und Verpackungsmaschinen" des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Nudelherstellungs- und Getreideverarbeitungsmaschinen sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.