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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument (EN 15746-2:2020) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 256 "Eisenbahnwesen" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Unterausschuss NA 087-00-01-02 UA "Gleisbaumaschinen und -geräte" im DIN-Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF). DIN EN 15746 besteht unter dem allgemeinen Titel "Bahnanwendungen - Oberbau - Zweiwege-Maschinen und zugehörige Ausrüstungen" aus den folgenden Teilen: - Teil 1: Technische Anforderungen an die Versetzfahrt und den Arbeitseinsatz; - Teil 2: Allgemeine Sicherheitsanforderungen (dieses Dokument); - Teil 3: Technische Anforderungen an das Fahren; - Teil 4: Technische Anforderungen an das Fahren, die Versetzfahrt und den Arbeitseinsatz in Schienennahverkehrssystemen. Dieses Dokument legt die signifikanten Gefährdungen, gefährlichen Situationen und Ereignisse fest, die durch die Anpassung für den Einsatz auf dem Eisenbahnnetz und auf Schienennahverkehrssystemen von selbstangetriebenen Zweiwege-Maschinen - im Folgenden als Maschinen bezeichnet - und von deren Ausrüstungen entstehen. Diese Maschinen sind vorgesehen für Bau, Instandhaltung und Inspektion der Eisenbahninfrastruktur, für Rangier- und Notfallfahrzeuge, sofern sie bestimmungsgemäß und unter den Bedingungen der vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen durch den Hersteller verwendet werden. Dieses Dokument behandelt die allgemeinen Gefährdungen beim Aufrüsten und Einrichten, bei Inbetriebnahme, Versetzfahrten auf dem Gleis und außerhalb des Gleises, Gebrauch einschließlich Einstellen, Programmieren und Umrüsten, Betrieb, Reinigung, Fehlersuche, Instandhaltung und Außerbetriebnahme der Maschinen. Die behandelten üblichen Gefährdungen umfassen die allgemeinen von der Maschine ausgehenden Gefährdungen sowie auch die Gefährdungen, die durch die folgenden spezifischen Maschinenfunktionen während der Inbetriebnahme, des Gebrauchs, der Instandhaltung und der Wartung entstehen: - Aushubarbeiten; - Schotter stopfen, Schotter reinigen, Schotter profilieren, Schotter verdichten; - Gleisbau, -erneuerung, -wartung und -instandsetzung; - Kranbetrieb; - Oberleitungsanlagenerneuerung/-instandhaltung; - Instandhaltung der Infrastrukturkomponenten; - Überprüfung und Messung der Infrastrukturkomponenten; - Arbeiten im Tunnel; - Rangieren; - Vegetationskontrolle; - Notfallrettung und -bergung. Für eine Zweiwege-Maschine wird vorausgesetzt, dass ein für Straßen in der EU zulässiges Basis-Fahrzeug ein akzeptiertes Sicherheitsniveau für seine vorgesehenen Grundfunktionen vor der Umrüstung bietet. Sofern in einem bestimmten Abschnitt nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, wird dieser besondere Aspekt in diesem Dokument nicht behandelt. Dieses Dokument behandelt nicht: - Anforderungen an die Qualität der Arbeit und an die Leistung der Maschine; - Maschinen, die die Oberleitungsanlage zur Traktion nutzen; - spezifische Anforderungen, die vom Infrastruktur- oder Nahverkehrsinfrastrukturbetreiber festgelegt werden; - Vereinbarungen zwischen dem Hersteller und dem Maschinenbetreiber hinsichtlich zusätzlicher oder alternativer Anforderungen; - Anforderungen an den Gebrauch und an die Fahrt der Maschine auf öffentlichen Straßen; - Gefährdungen durch aerodynamische Lasten, verursacht durch das Vorbeifahren von Hochgeschwindigkeitszügen mit mehr als 190 km/h; - Anforderungen, die für den Einsatz unter extremen Bedingungen notwendig sein könnten, wie beispielsweise extreme Umgebungstemperaturen (tropisch oder polar); - hochkorrosive oder kontaminierende Umgebung, zum Beispiel durch vorhandene Chemikalien; - explosionsgefährdete Bereiche. Andere Spezialfahrzeuge für den Einsatz auf Eisenbahngleisen werden in anderen Europäischen Normen behandelt. Gegenüber DIN EN 15746-2:2011-12 und DIN EN 15746-2, Berichtigung 1:2013-5 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) allgemein: alle Verweisungen wurden entsprechend der letzten Ausgabe aktualisiert; b) 5.2.3 Anforderungen für Laufstege vereinfacht; c) 5.4.6 Anforderungen für Sichtverhältnisse aufgeteilt in Fahr-, Versetzfahr- und Arbeitsmodus; d) 5.6.2 neue Anforderungen für Absturzrisiko hinzugefügt; e) 5.11.3 neue Anforderungen an den Bedienerschutz hinzugefügt; f) 5.12 bessere Übersichtlichkeit für Not-Stopp-Einrichtungen; g) 5.14.2 Anforderungen an Steuerungen erweitert; h) 5.16.8 alternative Anforderungen an den Potentialausgleich in Schienennahverkehrssystemen hinzugefügt; i) 5.18 Anforderungen für Emissionen erweitert; j) 5.20 Anforderungen an Behälter erweitert; k) 5.23 Brandschutz überarbeitet; l) 5.24 Anforderungen an Bremssysteme um Maschinen in Schienennahverkehrssystemen erweitert; m) 5.29 neue Anforderungen an bewegliche Bauteile hinzugefügt; n) 5.30 neue Anforderungen an Umgebungsbedingungen; o) 5.31 neue Anforderungen an gesundheitsgefährdende Stoffe hinzugefügt; p) 6.5 neue Anforderungen an Schienenprofilierungsmaschinen hinzugefügt; q) Anhänge: alle Anhänge geprüft und aktualisiert; r) Anhang C: Geräuschmessnorm berichtigt; s) Anhang D: neuer Anhang zur Schwingungsmessung hinzugefügt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 15746-2 Berichtigung 1:2013-05 , DIN EN 15746-2:2011-12 .
Gegenüber DIN EN 15746-2:2011-12 und DIN EN 15746-2, Berichtigung 1:2013-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) allgemein: alle Verweisungen wurden entsprechend der letzten Ausgabe aktualisiert; b) 5.2.3 Anforderungen für Laufstege vereinfacht; c) 5.4.6 Anforderungen für Sichtverhältnisse aufgeteilt in Fahr-, Versetzfahr- und Arbeitsmodus; d) 5.6.2 neue Anforderungen für Absturzrisiko hinzugefügt; e) 5.11.3 neue Anforderungen an den Bedienerschutz hinzugefügt; f) 5.12 bessere Übersichtlichkeit für Not-Stopp-Einrichtungen; g) 5.14.2 Anforderungen an Steuerungen erweitert; h) 5.16.8 alternative Anforderungen an den Potentialausgleich in Schienennahverkehrssystemen hinzugefügt; i) 5.18 Anforderungen für Emissionen erweitert; j) 5.20 Anforderungen an Behälter erweitert; k) 5.23 Brandschutz überarbeitet; l) 5.24 Anforderungen an Bremssysteme um Maschinen in Schienennahverkehrssystemen erweitert; m) 5.29 neue Anforderungen an bewegliche Bauteile hinzugefügt; n) 5.30 neue Anforderungen an Umgebungsbedingungen; o) 5.31 neue Anforderungen an gesundheitsgefährdende Stoffe hinzugefügt; p) 6.5 neue Anforderungen an Schienenprofilierungsmaschinen hinzugefügt; q) Anhänge: alle Anhänge geprüft und aktualisiert; r) Anhang C: Geräuschmessnorm berichtigt; s) Anhang D: neuer Anhang zur Schwingungsmessung hinzugefügt.
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