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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument (EN 15734-2:2010+A1:2021) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 256 „Eisenbahnwesen“ erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 087-00-03 AA „Bremse“ im DIN-Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF). Dieses Dokument enthält eine Berichtigung, angenommen von CEN am 2012-10-05. Dieses Dokument enthält die Änderung 1, angenommen von CEN am 2021-11-01. Diese Europäische Norm legt die Prüfverfahren und Zulassungsbedingungen eines Bremssystems für den Einsatz in Hochgeschwindigkeitszügen fest, wie sie in der TSI Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge beschrieben sind und welche auf Strecken des Transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsnetzes betrieben werden. Die in dieser Norm definierten Prüfungen haben den Zweck festzustellen, dass die Leistung und Funktion des Zugbremssystems mindestens die entsprechenden Anforderungen der EN 15734-1 erfüllt. Diese Norm ist anzuwenden für: - alle neuen Fahrzeugbauarten von Hochgeschwindigkeitszügen; - alle Nachbauten bereits bestehender Fahrzeugbaureihen; - alle größeren Grundüberholungen der vorgenannten Fahrzeuge, wenn diese Neukonstruktionen oder umfassende Änderungen der Bremsanlage des betreffenden Fahrzeuges mit einschließt. Die im vorliegenden Dokument enthaltenen funktionalen Prüfanforderungen gehen von der Annahme aus, dass die Architektur des Bremssystems der Fahrzeuge dem der UIC-Druckluftbremse entspricht. Hochgeschwindigkeitsschienenfahrzeuge können mit einem alternativen Bremssystem ausgerüstet werden, welches nicht über eine Hauptluftleitung angesteuert wird. In diesen Fällen ist die Festlegung gleichwertiger Prüfanforderungen erforderlich, um die funktionalen Anforderungen des eingebauten Bremssystems zu prüfen. Gegenüber DIN EN 15734-2:2013-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anhang ZA wurde gelöscht; b) redaktionelle Überarbeitung der Norm.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 15734-2:2013-04 .
Gegenüber DIN EN 15734-2:2013-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anhang ZA wurde gelöscht; b) redaktionelle Überarbeitung der Norm.